Schade das hier nicht mehr Diskussionsbedarf zu bestehen scheint.
Das Thema ist tatsächlich sehr interessant. Erstmal völlig ungesetzlich…
Im Prinzip gibt es primär zwei Lager:
- Fermentierer welche so ziemlich alles mögliche in ihren Sud kippen, um es dann Met zu nennen.
- Fermentierer welche darauf bedacht sind, ähnlich einem Reinheitsgebot, zu Ergebnissen zu kommen.
Das der Gesetzgeber (DE/EU) da natürlich wieder regulieren will/muss, sollte klar sein. Es geht ja auch um Wettbewerbsrecht, Marktanalyse und Handwerk als solches, nebst Verbraucherschutz etc.
Irgendwie müssen ja Namen und Zuordnung passen, nachvollziehbar sein. Schon klar.
Niemand würde auf die Idee kommen einen Rotwein als Weißwein anzubieten, obwohl er vielleicht einst rot war und durch den Herstellungsprozess die roten Farbpikmente entzogen wurden… der Vergleich hinkt und ich schweife ab.
Emotional tue ich mich mit den Benennungen auch schwer.
Für mich ist Honig/Wasser/Hefe - Met!
Alles andere wäre „Irgendwas- Wein mit Honigzusatz“. Punkt.
Aber das gilt ja nur für mich. Im Non-kommerziellen Bereich kann jede*r sein Gebräu nennen wie gewollt.
Alles gut.
Von mir aus auch Nuklearmet oder „ichhaballesreingekipptwasdieSpeisekammerhergab - Met“.
Wenn ich allerdings durch Supermarktregale sehe, auf Märkten oder im www, was nicht alles Met sein soll… ja es gibt Tage da wirste mit Kopfschütteln nicht fertig.
Aber wie schon weiter oben erwähnt, einen richtig leckeren, trockenen und potenten Met zu brauen, welcher geschmacklich super rund ist - aus nur Honig/Hefe/Wasser - ein Träumchen.
Dennoch wäre ein Vergleich vor einem ordentlichen Gericht sinnvoll, eine Entscheidung zu finden, abseits von Leitlinien, was nun Met ist und was nicht.
Aus der Sicht einer verbrauchenden Person welche auf rechtliche Klarheit konditioniert ist, wäre dies ein Vergnügen. (Wohl eher gewohnte Sicherheit innerhalb von Deklarationen)
Just my 2 Cents
Grüßle
Ein Halbliterkrug fasst keinen Liter. Hat er einen halben Liter gefasst, ist seine Aufgabe erfüllt.