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Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 19:21
von frannz
Zum Thema : "Selbstgemachtes in die USA versenden"

Wenn selbstgemachter Fruchtwein, der als Geschenk an an eine Privatperson von der Prior Notice, der FDA-Regelung befreit ist und somit einfuhrbar ist, gilt dies dann auch für selbstgebrannten hochprozentigen Schnaps?
Kennt sich jemand aus?

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 21:11
von Fruchtweinkeller
Hallo frannz,

willkommen hier bei uns.

Die Frage kann ich dir leider nicht beantworten, aber in Zukunft bitte keine Doppelposts mehr. Danke!

Also, wer kennt sich aus?

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 21:29
von TheHero
Habe mal etwas nach geforscht...

Nur wenn Du in Deutschland eine Exportlizenz besitze und der Empfänger in den USA eine Importlizenz besitzt...

Und seit dem 11 Sep.2001 ist das glaube ich sogar noch strenger geworden...Alkohol und auch Nahrungsmittel wie Schokolade gehen gar nicht. In Amerika ist es mit dem Anti-Bio-Terror-Gesetz geregelt...

Aber am besten du fagst bei Deutschen Zoll nach die kennen sich auch damit aus...

[Dieser Beitrag wurde am 22.12.2010 - 21:32 von TheHero aktualisiert]

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 21:38
von Fruchtweinkeller
Der Vorschlag von TheHero ist gut: Nachfrage bei den Profis.

Auch wenn es off-topic ist: Ihr glaubt gar nicht was man für einen SchPIEPPEIPPIEP man erleben kann wenn man gelegentlich biologische Proben versenden oder erhalten muss... Argh! Das schlimme ist: Mal klappt es, mal bleibt die Tiefkühlware am Zoll hängen bis sie hübsch aufgetaut und verdorben ist... bei gleichem Inhalt und gleichem Papierkrams :mrgreen:

Kollegen, manchmal wünsche ich mir einen Job "auf der anderen Seite" :D

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 21:39
von TheHero
Habe noch was auf der Seite vom Deutschen ZOLL gefunden...

Wer mindestens 21 Jahre alt ist, darf zoll- und steuerfrei bis zu einem Liter Alkohol Bier, Schnaps, oder Wein für den persönlichen Gebrauch einführen. Mengen, die darüber liegen, müssen verzollt werden. Zusätzlich müssen Sie die Gesetze des Bundesstaates beachten, in den Sie fahren wollen. Falls Sie dort nur eine geringere Menge mit sich führen dürfen, als es die allgemeinen Zollbestimmungen erlauben, gelten die Bestimmungen des Bundesstaats.
Der Versand von Alkohol ist in den USA verboten.

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 21:49
von Fruchtweinkeller

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 22:18
von TheHero
JaJaJa... die gute braune Papiertüte

meine Cousine kann ein Lied davon singen... :schlecht:

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 22:21
von matzl0505
Andreas, könntest du den Thread vllt in den Schnapsbereich verschieben. Dann findet man ihn vielleicht besser, wenn mans mal braucht.

gruß
Marius

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 22:30
von Fruchtweinkeller
frannz, findest du deinen Thread auch wieder wenn ich ihn verschiebe?

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 22 Dezember 2010 23:32
von Professore
TheHero hat geschrieben: ...darf zoll- und steuerfrei bis zu einem Liter Alkohol Bier, Schnaps, oder Wein für den persönlichen Gebrauch einführen...
Was auch nicht mehr so einfach ist, da die Flasche Fruchtwein nicht mehr im Handgepäck mitgeführt werden
darf und mittlerweile die 1 Koffer-Beschränkung gilt. Da überlegt man schon scharf, ob man Glasbruch
riskiert und lieber Fruchtwein oder Unterhosen mit nimmt.

Im Übrigen:

Die spinnen die Amerikaner!

Gruß

Jochen

Versand von Selbstgebrautem in die USA

Verfasst: 30 Dezember 2010 01:07
von tiga
Hallo
da scheint ja hinfliegen und eben die paar Monate warten bis man ihn dort fertig hat, einfacher zu sein :schlecht:

Als Kind wollte ich immer nach Amerika. Ich merke, dass ich kein Kind mehr bin 8-)