Produktionsobergrenze

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Claudius
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Produktionsobergrenze

Beitrag von Claudius »

Hallo Freunde,

Ich frage mich seit kurzem, ob es eine Obergrenze für den Eigenbedarf gibt?

Ich produziere in diesem Jahr ca. 200 Liter Fruchtwein, natürlich gebe ich auch Freunden was zum Selbstkostenpreis ab. Weis jemand ob es da eine Obergrenze gibt?

Gruß

Claudius
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Hallo Claudius,

zunächst einmal: Niemand hier ist Anwalt. Und selbst wenn es sie gäbe, du würdest keine rechtsverbindliche Antwort bekommen. So ist auch meine Antwort zu verstehen ;)

siehe auch:

Forum-Link … 411-0.html

...und die dort verlinkten Beiträge.

Probleme: Genaue Kennzeichnung ist nötig, Einhaltung des Weingesetzes, Produktion und in Umlauf bringen eines Lebensmittels = Beachtung der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung, amtlich genaue Messung der Alkohlgehalts. Wenn du verkaufst, dann musst du ein Gewerbe anmelden; wie viele Flaschen du dann umsetzt dürfte egal sein.

[Dieser Beitrag wurde am 27.03.2012 - 19:37 von Fruchtweinkeller aktualisiert]
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Claudius
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Beitrag von Claudius »

Danke für die schnelle Antwort. Rechtlich bin ich an sich ganz gut bewandert, nur lässt sich das Netz nicht über Fruchtwein oder ähnliches aus. Scheint noch eine gewisse Grauzone zu sein.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass wenn ich mit meinen Freunden zusammen Rohstoffe besorge, die dann bei mir veredele und wieder mit meinen Freunden genieße, kann ich gegen kein Gesetz verstoßen? :)

Wir sind quasi eine Interessengemeinschaft.

Verkaufen will ich das Zeugs gar nicht, weil ich ja den Eigenbedarf decken will und zwar den von allen die dabei sind.

Hat schonmal jemand über einen Weinverein nachgedacht?



P.S. Ich habe hier im Forum gelernt wie man Wein macht und seit dem ( ca. September letzten Jahres) will ich nichts gekauftes mehr trinken... Also nochmal schönen dank!
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Naja, was heißt Grauzone... die gewerbliche Herstellung von Lebensmitteln zu Hause ist immer problematisch bis unmöglich, und dass Wein Alkohol enthält macht die Sache nicht einfacher.

Solange du den Wein nur für dich und die engsten Familienmitglieder herstellst dürfte es egal sein wie du ihn herstellst... solange du niemanden damit umbringst :) Sobald du aber Flaschen herausgibst, egal ob gegen Bezahlung oder nicht, bringst du ihn "in Umlauf". Dann dürfte beispielsweise die Lebensmittel-Hygiene-Ordnung und die "Leitsätze für Wein- und weinähnliche Getränke" relevant werden. Nun, wo kein Kläger, da kein Angeklagter... ;)
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JasonOgg
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Beitrag von JasonOgg »

Das Stichwort "Weinverein" gefällt mir. Es wäre spannend zu erfahren, welche geänderten Regeln für Interessengemeinschaften gelten. An dem zweideutigen Namen muss gearbeitet werden, nicht jeder deutet ihn in unserem Sinne 8-)

Aber selbst wenn, dann wünsche ich mir das die Lebensmittelgesetze gelten, sonst kommt jemand auf die Idee einen Gammelfleischverein zu gründen. :!:
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Claudius
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Beitrag von Claudius »

Das gute an einer solchen kleinen Gemeinschaft ist ja, dass das Produkt eben nicht in den Umlauf kommt, also nicht jedem zugänglich gemacht wird, beziehungsweise nur einem bestimmten personenkreis zugeht.

Somit wäre auch der Gammelfleischverein kein Problem mehr, weil die das ja nur unter sich konsumieren würden.. :)

Ähnlich dem beispiel mit dem Café, wo die Leute "nur" spenden aber trotzdem einiges bei rum kommt.

Ist aber wie gesagt auch egal, weil ich das nicht vertreiben will und jetzt eben auch beim verschenken immer genau drauf schreibe, was drin ist...ganz genau ?-|
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