Weinverkauf in kleinen Rahmen
Verfasst: 17 Oktober 2016 11:25
Heute wurde bei mir von einem Restaurant angefragt ob ich nicht Lust hätte meine Weine über diese zu vermarkten.
Das es in Deutschland extrem viele Regularien gibt ist mir bewusst. Daher mache ich mir da nicht viele Hoffnungen des es im Bereich des gesetzlich möglichen liegt.
Mir stellt sich die Frage ob es überhaupt möglich ist als Privatmensch ohne Gewerbe, ohne gesonderten Räumlichkeiten zur Herstellung den Wein zu verkaufen.
Zudem das Problem der Bezeichnung. Als Met oder Honigwein darf ich diesen sobald mehr als Honig und Wasser ins Spiel kommt ja nicht mehr titulieren. Gilt selbiges für Obstweine? Was wären die gängigen Bezeichnungen um das Problem mit dem Namen zu umschiffen?
Ein entsprechender Gesetzestext wäre hilfreich
Das es in Deutschland extrem viele Regularien gibt ist mir bewusst. Daher mache ich mir da nicht viele Hoffnungen des es im Bereich des gesetzlich möglichen liegt.
Mir stellt sich die Frage ob es überhaupt möglich ist als Privatmensch ohne Gewerbe, ohne gesonderten Räumlichkeiten zur Herstellung den Wein zu verkaufen.
Zudem das Problem der Bezeichnung. Als Met oder Honigwein darf ich diesen sobald mehr als Honig und Wasser ins Spiel kommt ja nicht mehr titulieren. Gilt selbiges für Obstweine? Was wären die gängigen Bezeichnungen um das Problem mit dem Namen zu umschiffen?
Ein entsprechender Gesetzestext wäre hilfreich