Destille Ebay

wok
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Beitrag von wok »

Kannst den Leuten vom Zoll gleich noch einen Gruss ausrichten, die lesen vemutlich gerade mit. . . :mrgreen:


Gruss WOK
Honni soit qui mal y pense
del
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Beitrag von del »

fibroin hat geschrieben: Eine Destille muss in Deutschland angemeldet werden. Ohne Brennrecht bekommst du keine Genehmigung, diese zu betreiben. Ein Brennrecht ist schwer zu bekommen.

Lass die Finger davon. Der Zoll lässt sich von Ebay den Käufer nennen und bei ihm vorstellig werden.

mhh destille wie sieht das mit einzelnen teilen aus hab bei ebay das hier gefunden:
cgi.ebay.de/Destillieraufsatz-De … dZViewItem

Wenn ich den Refluxdestilleaufsatz auf einen 0,5 Liter topf setze dürfte das doch rechtlich in ordnung gehen?
Im Brandweinmonopolgesetz steht ja auch das diese 0.5 liter destillen nur für untersuchungszwecke sind und man die vorlage danach wegschütten muss :schlecht:

[Dieser Beitrag wurde am 03.07.2008 - 20:41 von del aktualisiert]
LandyAli
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Beitrag von LandyAli »

del hat geschrieben:Wenn ich den Refluxdestilleaufsatz auf einen 0,5 Liter topf setze dürfte das doch rechtlich in ordnung gehen?
Ein kurzer Anruf beim örtlichen Zollamt schafft Klarheit, ob es Rechtlich in Ordnug geht! :-x

Gruß Albert
Wahrscheinlich ist höchstwahrscheinlich genauso unwahrscheinlich wie wahrscheinlich.

Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde.

Ehli
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Beitrag von Ehli »

Hanisch hat geschrieben: (und bei mir müssten sie durch den Österreichischen Zoll - der hält zwar sonst alles auf, aber was Schnaps angeht ist man hier wohl recht liberal ;) )
Wenn Du in Öschiland heimisch bist, kannst Du die hier vorgebrachten Argumente so gut wie verwerfen.
Auch dort muss das Brennen bzw. die Anlage wohl angemeldet sein aber die Mengen dürfen lt. meinen Bekannten immerhin für den Eigenverzehr geeignet sein. Das ist mit Sicherheit dehnbarer als im Deutschen Gesetz.
Andy
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