Kannst den Leuten vom Zoll gleich noch einen Gruss ausrichten, die lesen vemutlich gerade mit. . .
Gruss WOK
Destille Ebay
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Honni soit qui mal y pense
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mhh destille wie sieht das mit einzelnen teilen aus hab bei ebay das hier gefunden:fibroin hat geschrieben: Eine Destille muss in Deutschland angemeldet werden. Ohne Brennrecht bekommst du keine Genehmigung, diese zu betreiben. Ein Brennrecht ist schwer zu bekommen.
Lass die Finger davon. Der Zoll lässt sich von Ebay den Käufer nennen und bei ihm vorstellig werden.
cgi.ebay.de/Destillieraufsatz-De … dZViewItem
Wenn ich den Refluxdestilleaufsatz auf einen 0,5 Liter topf setze dürfte das doch rechtlich in ordnung gehen?
Im Brandweinmonopolgesetz steht ja auch das diese 0.5 liter destillen nur für untersuchungszwecke sind und man die vorlage danach wegschütten muss
[Dieser Beitrag wurde am 03.07.2008 - 20:41 von del aktualisiert]
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Ein kurzer Anruf beim örtlichen Zollamt schafft Klarheit, ob es Rechtlich in Ordnug geht!del hat geschrieben:Wenn ich den Refluxdestilleaufsatz auf einen 0,5 Liter topf setze dürfte das doch rechtlich in ordnung gehen?
Gruß Albert
Wahrscheinlich ist höchstwahrscheinlich genauso unwahrscheinlich wie wahrscheinlich.
Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde.
Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde.
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Wenn Du in Öschiland heimisch bist, kannst Du die hier vorgebrachten Argumente so gut wie verwerfen.Hanisch hat geschrieben: (und bei mir müssten sie durch den Österreichischen Zoll - der hält zwar sonst alles auf, aber was Schnaps angeht ist man hier wohl recht liberal )
Auch dort muss das Brennen bzw. die Anlage wohl angemeldet sein aber die Mengen dürfen lt. meinen Bekannten immerhin für den Eigenverzehr geeignet sein. Das ist mit Sicherheit dehnbarer als im Deutschen Gesetz.
Andy
Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.
Winston Churchill
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