Rechtliches zum Thema Met

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Grinzz
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von Grinzz »

rizzek hat geschrieben: 24 Juni 2022 14:34 Trockenen oder zumindest halbtrockenen Met hätte ich jetzt noch nirgends gesehen.
Oh, diese Mets gibt es auch:
Trocken, nochmal Trocken, Halbtrocken, Herb...
Auch der von mir bereits angesprochene Beerenmet von Met-Amensis ist ein halbtrockener.

Ob die aber lecker sind, kann ich nicht sagen. Ich weiß auch nicht mehr, als auf den Internetseiten steht.
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Fruchtweinkeller
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Achtung: Ich habe zwar viel recherchiert, aber zu Met / Honigwein gibt es so viele Quellen nun nicht. Meine Schlussfolgerungen sind daher bisher noch von keinem Gericht bestätigt worden. Es handelt sich um meine Meinung - die vielleicht irgendwann mal gerichtlich überprüft wird :mrgreen:
Die einzige Botschaft, die ich als nicht-kommerzieller Kleinstproduzent und nicht-Jurist aus diesem Fazit daraus ableiten kann, ist: Da mache ich ganz bestimmt kein (rechtliches) Fass auf :mrgreen:
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rizzek
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von rizzek »

Grinzz hat geschrieben: 24 Juni 2022 14:46
Oh, diese Mets gibt es auch:
Trocken, nochmal Trocken, Halbtrocken, Herb...
Auch der von mir bereits angesprochene Beerenmet von Met-Amensis ist ein halbtrockener.
Hm, die sind mir im offenen Verkauf (Supermarkt, Festival- und Marktstände, ...) tatsächlich noch nie untergekommen.
Ich bin bisher aber auch nicht auf die Idee gekommen, Alkohol im Internet bestellen zu wollen - sollte ich dann vielleicht mal tun. :)
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Fruchtweinkeller
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Ach, wenn der Keller sich immer mehr füllt mit selbstgemachten Stoff, dann ist die Bestellphase ganz schnell vorbei 😁

Wobei es durchaus lustig wäre, sich mal Restsüße und Alkoholgehalt anzuschauen um so abschätzen zu können, wie viel Honig im Ansatz war und ob das mit den Leitlinien kompatibel ist :twisted: Ach, zu viel Aufwand :engel:
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rizzek
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von rizzek »

Fruchtweinkeller hat geschrieben: 24 Juni 2022 15:58 Ach, wenn der Keller sich immer mehr füllt mit selbstgemachten Stoff, dann ist die Bestellphase ganz schnell vorbei 😁
Man muss ja schon mal ab und an Referenzmaterial verkosten. Zu Marktforschungszwecken, versteht sich. 🤪
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Fruchtweinkeller
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Jaaaa mache ich ja gelegentlich auch, ich gestehe 8-) Aber die Preise sind oft hoch, dann schmeckt es nicht mal richtig gut... Brrrr.
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Mikesch
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von Mikesch »

Hui, da befürchte ich auch, dass mir das zu viel Text wird.
Immerhin scheinen wir uns einig zu sein: im Verkauf oder bei der Weitergabe müsste das wohl überlegt formuliert sein.
Ich habe mir allerdings nie das Lottorad soweit gedreht, bis alles rechtlich passt. Nur festgestellt, dass ich gar kein Lotto spiele und mich deswegen an diese Regeln nicht halten muss.

Soooo... Bei dem Wetter und morgigem Sport werde ich dem Wein fremdgehen und doch noch einen Eiskaffee machen :)
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Grinzz
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von Grinzz »

Mikesch hat geschrieben: 24 Juni 2022 16:14Hui, da befürchte ich auch, dass mir das zu viel Text wird.
Das verstehe ich gut. Ich habe bereits versucht mich kurz zu fassen. Aber es ist - ganz offenbar - bereits jetzt nicht ganz unmissverständlich. Noch weniger Text hätte vermutlich nicht zu einer besseren Verständlichkeit geführt :hmm:
rizzek hat geschrieben: 24 Juni 2022 15:55Ich bin bisher aber auch nicht auf die Idee gekommen, Alkohol im Internet bestellen zu wollen - sollte ich dann vielleicht mal tun. :)
Wie gesagt, ich habe ein wenig Erfahrung aus dem Bereich Whisky. Es ist hier durchaus üblich im Internet zu bestellen.
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Re: Rechtliches zum Thema Met

Beitrag von Fiœlhaddr »

Schade das hier nicht mehr Diskussionsbedarf zu bestehen scheint. :hmm: :(

Das Thema ist tatsächlich sehr interessant. Erstmal völlig ungesetzlich…

Im Prinzip gibt es primär zwei Lager:

- Fermentierer welche so ziemlich alles mögliche in ihren Sud kippen, um es dann Met zu nennen.

- Fermentierer welche darauf bedacht sind, ähnlich einem Reinheitsgebot, zu Ergebnissen zu kommen.

Das der Gesetzgeber (DE/EU) da natürlich wieder regulieren will/muss, sollte klar sein. Es geht ja auch um Wettbewerbsrecht, Marktanalyse und Handwerk als solches, nebst Verbraucherschutz etc.
Irgendwie müssen ja Namen und Zuordnung passen, nachvollziehbar sein. Schon klar.

Niemand würde auf die Idee kommen einen Rotwein als Weißwein anzubieten, obwohl er vielleicht einst rot war und durch den Herstellungsprozess die roten Farbpikmente entzogen wurden… der Vergleich hinkt und ich schweife ab.

Emotional tue ich mich mit den Benennungen auch schwer.
Für mich ist Honig/Wasser/Hefe - Met!
Alles andere wäre „Irgendwas- Wein mit Honigzusatz“. Punkt.

Aber das gilt ja nur für mich. Im Non-kommerziellen Bereich kann jede*r sein Gebräu nennen wie gewollt.
Alles gut.
Von mir aus auch Nuklearmet oder „ichhaballesreingekipptwasdieSpeisekammerhergab - Met“.

Wenn ich allerdings durch Supermarktregale sehe, auf Märkten oder im www, was nicht alles Met sein soll… ja es gibt Tage da wirste mit Kopfschütteln nicht fertig.

Aber wie schon weiter oben erwähnt, einen richtig leckeren, trockenen und potenten Met zu brauen, welcher geschmacklich super rund ist - aus nur Honig/Hefe/Wasser - ein Träumchen. :P

Dennoch wäre ein Vergleich vor einem ordentlichen Gericht sinnvoll, eine Entscheidung zu finden, abseits von Leitlinien, was nun Met ist und was nicht.

Aus der Sicht einer verbrauchenden Person welche auf rechtliche Klarheit konditioniert ist, wäre dies ein Vergnügen. (Wohl eher gewohnte Sicherheit innerhalb von Deklarationen)

Just my 2 Cents ;)

Grüßle
Ein Halbliterkrug fasst keinen Liter. Hat er einen halben Liter gefasst, ist seine Aufgabe erfüllt.
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