Rechtliches zum Thema Metbrand

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Tinkerbell
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Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von Tinkerbell »

Hallo zusammen!

Ich hab mir die Gesetzestexte zum Brennen durchgelesen, und habe leider nichts stichhaltiges gefunden, ob Honigbrände oder Metbrände nun erlaubt sind oder nicht. In der EU-Spirituosenverordnung VO (EG) Nr. 110/2008 wird zwar der Honigbrand als solches erwähnt und ist ausweißpflichtig als "Honigbrand", also nicht "Metbrand", ich finde aber leider nichts darüber, in welcher Konstellation dieser hergestellt werden darf. Also, ob es da wie bei der Metherstellung klare Richtlinien gibt, wie das Honig-Wasser Verhältnis zu sein hat.

Hat jemand hier im Forum schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht? Auf meiner Suche nach Antworten im Internet habe ich diverses wiedersprüchliches gefunden von "Met ist ja quasi vergorenes Zuckerwasser, das darf man nicht brennen" über "Met ist Wein, das darf man brennen und ist dann Weinbrand" zu "Met darf nur in einer Verschlussdestille gebrannt werden".

Bevor jetzt eine Grundsatzdiskussion über das brennen von Schnaps in Deutschland losbricht: Eine Brenngenehmigung und eine vernünftige Destille mit 400 Liter Brennraum sind vorhanden. Bisher sind auf der Anlage aber nur klassische Sachen, wie Korn, Gin oder Obstbrände gemacht worden. Alles wird ordnungsgemäß angemeldet und versteuert, das wird bei dem Honigbrand auch der Fall sein. Es geht also nicht um das brennen an sich, sondern ob und in wie weit die Herstellung von Honigbränden erlaubt ist.

Liebe Grüße,
Tinkerbell
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JasonOgg
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von JasonOgg »

Definiv nicht erlaubt. :o

Deinen Waldhonig-Met von der FWT hatte ich letzte Woche, der ist viel zu schade zum brennen, :mrgreen: das kann ich absolut nicht zulassen. :tsts:
Der war aber so etwas von lecker. :clap:
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von 420 »

Da würde ich zuerst das Hauptzollamt fragen. Die müssen doch auf jeden Fall Kenntnisse darüber haben.

VG
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Fruchtweinkeller
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Ich sage mal naiv und pragmatisch und rechtlich völlig unverbindlich: Das Verhältnis Wasser zu Honig ist doch erstmal uninteressant wenn du brennst. Wichtig ist der Alkohol, der korreliert zur eingesetzten und umgesetzen Zuckermenge. Es würde Sinn machen, eine Aufzuckerung mit Kristallzucker zu verbieten. Aber ja, wenn die Destille eh angemeldet ist kann man sicher mal nachfragen. Ob der Gesetzgeber immer alles sinnvoll zu Papier gebracht hat... Ist beim Honigwein ja so eine Sache :?


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CaptainPatrick
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von CaptainPatrick »

Fruchtweinkeller hat geschrieben: 02 September 2019 22:13 ICH WILL DEN PROBIEREN !
ICH WILL DEN PROBIEREN !!
ICH WILL DEN PROBIEREN !!!
Quengelmodus aus :mrgreen:
Was der Chef schreibt.
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Tinkerbell
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von Tinkerbell »

JasonOgg hat geschrieben: 02 September 2019 13:47 Definiv nicht erlaubt. :o

Deinen Waldhonig-Met von der FWT hatte ich letzte Woche, der ist viel zu schade zum brennen, :mrgreen: das kann ich absolut nicht zulassen. :tsts:
Der war aber so etwas von lecker. :clap:
Nicht das was ich an Antwort gesucht hatte, geehrt fühle ich mich aber dennoch. :engel: Um dich zu beruhigen: Gerade die ersten versuche werden nicht mit den besten Tropfen gemacht, sondern eher mit Ausschmelzhonig.
420 hat geschrieben: 02 September 2019 13:49 Da würde ich zuerst das Hauptzollamt fragen. Die müssen doch auf jeden Fall Kenntnisse darüber haben.

VG
Würde man denken. Als ich da angerufen habe, kam ein "das muss der Brenner wissen". Nun, ich weiß es aber nicht, deswegen hab ich ja angerufen.....
Fruchtweinkeller hat geschrieben: 02 September 2019 22:13 Ich sage mal naiv und pragmatisch und rechtlich völlig unverbindlich: Das Verhältnis Wasser zu Honig ist doch erstmal uninteressant wenn du brennst. Wichtig ist der Alkohol, der korreliert zur eingesetzten und umgesetzen Zuckermenge. Es würde Sinn machen, eine Aufzuckerung mit Kristallzucker zu verbieten. Aber ja, wenn die Destille eh angemeldet ist kann man sicher mal nachfragen. Ob der Gesetzgeber immer alles sinnvoll zu Papier gebracht hat... Ist beim Honigwein ja so eine Sache :?
Die Aufzuckerung mit Kristallzucker ist auf jeden Fall verboten, und zumindest früher mal auch die Aufzuckerung mit Honig. Deswegen ja die Frage, ob ein reiner Honigbrand erlaubt ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hab nochmal beim Zoll angerufen, und diesmal ein wenig mehr genervt :pfeif: Dann bekam ich ein "keine Ahnung, aber wenn das auf der Rohstoffliste steht, geht das wohl". Ich hab also die Rohstoffliste gefunden, und siehe da: In der aktualisierten Version vom 10.2018 wird tatsächlich Honig neu eingeführt (Trester übrigens auch) :clap:

Es wird also einen Honigbrand geben, leider aber wohl erst zur FWT 2021. Dieses Jahr schaff ich das nicht mehr. Und klar bring ich den dann mit 8-)

Da dies ein öffentlicher Thread ist, aufgemerkt: Die Rohstoffliste kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Nur weil ich das also in Bayern darf, heißt das nicht, das das auch in anderen Bundesländern erlaubt ist. Zudem ist der Eintrag "Honig" auf der Liste recht neu, und noch ist nicht klar, ob er dort dauerhaft verbleiben wird. Wer also ein ähnliches Projekt verfolgt, soll auf jeden Fall die Rohstoffliste vom zuständigen Hauptzollamt überprüfen.

Liebe Grüße,
Tinkerbell
Loriot
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von Loriot »

Hallo,

bin neu hier und auch wenn das Thema schon etwas älter ist, möchte ich meine aktuelle Erfahrung mit Met brennen teilen. Vorweg: Es ist total irre und typisch deutsch. Komme mir gerade vor wie bei Asterix und Obelix im Haus, was Verrückte macht. :schlecht:

Also: Ich habe Met hergestellt, mehr als genug und war der naiven Meinung, man könne den mal so eben in einer Abfindungsbrennerei brennen lassen. Eine Brennerei war auch schnell gefunden, der Besitzer von der Idee angetan und so stellte er einen entsprechenden Antrag beim Zoll. Gestern kam die Ablehnung. Grund: "Honigwein" (so war die Anmeldung) steht nicht auf der Liste der zugelassenen Rohstoffe. :tsts:
(zum vorgestellten Beitrag: Die Liste gilt übrigens bundeseinheitlich)

Also besagte Liste im Netz gezogen und geschaut. :ugeek: Auf Position 121 steht Honig gem. Anlage 1 HonigV aus der EU darf - auch mit Wasser versetzt - gebrannt werden.
Da steht auch Enzian, Topinambur und vieles anderes....
Weder der Brenner noch ich verstanden jetzt das Problem. Nach zahllosen Telefonaten mit etlichen Zolldienststellen, die eigentlich zuständig sein sollten kam das dabei raus:
HZA Stuttgart geht niemand ans Telefon bei 4 zuständigen Nummern. :pfeif:

Das für uns zuständige HZA hatte einen sehr freundlichen Mitarbeiter, der auch zuständig war, aber nichts von einer Ablehnung wusste. Lediglich eine Vermutung kam auf. Nämlich im Antrag wurde das Wort Honigwein benutzt und nicht Honig. Auf meine Entgegnung, das dies aber dann doch sehr engstirnig gedacht sei, gab er mir recht. Denn so wie es in der Liste steht sei Honig ja nun wirklich nicht zum brennen geeignet. Netterweise gab er mir ein paar Telefonnummern zur weiteren Recherche, wer denn den Antrag abgelehnt hatte. Der Sachbearbeiter wurde auch nach ein paar Stunden gefunden und jetzt wird es irre...

Er hat abgelehnt weil nur "Honig" als Formulierung in der Rohstoffliste da steht (aha - wie erwartet !) Darauf stellte ich die Frage, also Honigwein oder Met ist nicht zugelassen? Es sind doch Zwischenprodukte, die zwingend erforderlich sind um durch einen Gärprozess bedingt überhaupt erst einmal Alkohol für die anschließende Destillierung zu gewinnen. Ob man denn die Genehmigung erhalten würde, wenn man einfach nur "Honig" im Antrag schreibe?

Seine Antwort: Ne, da steht Honig im Sinne der Honigverordnung. Wenn der Honig vergoren ist, ist er nicht mehr im Sinne der Honigverordnung und damit dann auch wieder nicht zulässig. :shock:

Ich fragte, wie man denn dann wohl aus einer Grundzutat wie Honig etwas brennen könne ohne vorher selbigen vergären zu lassen...? Immerhin sollen laut der Rohstoffliste aus 100L Rohzutat 9,3 Liter Alkohol kommen. Wie? Durch Zauberei?

Die Abfindungsbrennerei kann auch nicht "Honig vermischt mit Wasser" von mir zukaufen und dann brennen. Weil dem guten Mann schon klar ist, dass aus Honig mit Wasser kein Alkohol entstehen kann. Aber: Sobald de Honig vergoren sei, egal ob mit oder ohne Wasser, sei er nicht mehr der Honigver... Ja, das weiß er auch nicht. Das soll die vorgesetzte Dienststelle entscheiden.

achnaja - ihr wisst schon. Beamtentum

Ich versuche nun jemanden beim Zoll zu finden, der diesen gordischen Knoten bei mir oder dem Sachbearbeiter auflösen kann. ?-|
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wickie
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von wickie »

Sehr spannend die geschichte. :shock:

Was ich aber gerade nicht verstehe:
Wenn ich Himbeerschnaps brennen will, brauche ich dazu ja vergorene Himbeeren. Steht da in dieser verordnung dann "Himbeerwein" oder "Himbeeren"? Im grunde kann ich ja aus Himbeeren mit Wasser auch keinen Alkohol gewinnen, wenn diese nicht vergoren sind. Könnte ein lösungsansatz sein. :hmm:
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Fruchtweinkeller
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Also ohne Schein A38 läuft da schon mal gar nix :tsts:
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Tinkerbell
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von Tinkerbell »

Moin zusammen,

ich wollte diesem alten Beitrag mal wieder Leben einhauchen und euch auf den neusten Stand bringen. Denn ich bin gerade dabei, meinen Brand anzumelden. Damit meine ich, ich hab ihn angemeldet und warte jetzt, ob ich ein Problem á la Passierschein A38 bekomme oder ob ich Glück habe.

Gebrannt wird eine "Maische" aus insgesamt 100 Liter "Honigwasser", weil Met darf ich ja nicht brennen. Ich bin gespannt, wie viel reiner Alkohol da tatsächlich rauskommt. Laut Liste sollen es ja 9,3 Liter sein. Und auf den Geschmack bin ich natürlich besonders scharf :)
Loriot hat geschrieben: 13 Februar 2020 12:47
(zum vorgestellten Beitrag: Die Liste gilt übrigens bundeseinheitlich)
Vielen Dank dafür. Ich war so darauf bedacht, niemanden was falschen zu erzählen, das ich da wohl übers Ziel hinausgeschossen bin. Für die bessere Lesbarkeit und Nachverfolgung werde ich meinen alten Beitrag ergänzen. (Ich liebe eine gute Forumskultur. Zusammen sind wir einfach schlauer als einer allein)

edit: Offenbar mache ich das nicht. Ich kann anscheinend nur Beiträge bis zu einem gewissen Alter ändern

Wenn sich der bürokratische Aufwand in Grenzen hält, werde ich wohl tatsächlich FWT 2021 eine Probe davon mitbringen können. Und wenn nicht, mach ich daraus halt doch einfach Met.
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Fruchtweinkeller
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Es bleibt spannend, halte uns auf dem Laufenden :clap:

Das Editieren alter Beiträge musste ich leider einschränken: Trolle und Werbedödels nutzen das ansonsten schamlos aus. Leider trifft es dann immer auch die falschen, sorry.
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Tinkerbell
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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Beitrag von Tinkerbell »

Moin Freunde,

Nach nur zwei Anläufen wurde Passierschein A38 erstellt. Das Geheimnis war, das als Rohstoff ‘Honig im Sinne der Honigverordnung gem. Anlage 1 HonigV aus der EU' angegeben sein muss. Das ist dann zwar nicht mehr Honig im Sinne der Honigverordnung, weil mit Wasser versetzt und vergärt, aber es war einmal so und das ist wichtig.
Am 13.9. wird gebrannt. Mitte Oktober folgt dann die erste echte Verkostung.

Ich bin mindestens genauso gespannt wie ihr, wie das wird
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