Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Obstler
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Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Obstler »

Hallo zusammen,

bei einem örtlichen Fest habe ich selbst gemachten Quittenwein(u.a.) ausgeschenkt und auch flaschenweise abgegeben.
Das Gesundheitsamt hat bei einer Begehung eine Flasche mitgenommen.
Nun kriege ich einen Bußgeldbescheid über 55€ weil
a) der Geschmack nicht ok gewesen sei (s.Text unten)
und
b) der Wein statt ausgewiesener 12% satte 13,84% hatte. (0,84% über Toleranzgrenze)

Der Wein war geschmacklich grenzwertig, aber trinkbar - ist über's Jahr noch deutlich nachgereift. Wir haben Kunden auch stets vor Kauf probieren lassen.
Zum Geschmack schreibt das Amt:
'bereits zu Beginn deutlich adstringierend, verhalten fruchtig, mit deutlicher Fruchtsäure und im Abgang adstringierend und bitter. Neben einem Bodensatz war der Geruch nicht reintönig und stechend.' => für den Verzehr durch Menschen ungeeignet
Nun meine Fragen:
  • Welcher der Punkte war beim Bußgeld gravierender?

    Ist die geschmackliche Beurteilung nicht sehr subjektiv? Ersetze adstringierend durch säurebetont/trocken und bitter durch gerbstoffreich, dann hört sich das ganze doch ganz ok an. Bzgl. Bodensatz habe ich dazugelernt und den Alkoholgehalt kann ich sicher genauer bestimmen.

    Sollte nicht der Umfang der Charge (~30 Flaschen) berücksichtigt werden?

    Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen?

    Oder bin ich hier mit einem blauen Auge und einer Lektion noch ganz gut davon gekommen?
Bin gespannt auf Eure Meinung dazu,
Viele Grüße
Igzorn
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Igzorn »

Ich empfehle Dir die 55€ zu zahlen. Ich habe keine Ahnung, aber beim Thema Alkohol kennt das Amt keinen Spass.
Ich weiss nicht, ob es noch andere Auswirkungen hat. Das wäre zu prüfen und dann ggf Widerspruch einzulegen.

Ich weiss allerdings, dass die Beurteilung subjektiv ist. Das bedeutet aber auch, wenn sie Dir Einen reindrücken wollen, dann wird das Ergebnis danach genauso sein. Wie viele Flaschen haben sie mitgenommen? Nur eine? Dann besteht die Möglichkeit, dass sie für eine erneute Beurteilung eine weiter Flasche benötigen.

Die Überschreitung bei der Alkoholmessung bleibt natürlich ein Fakt.

VG
Igzorn
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Obstler
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Obstler »

Hallo Igzorn,
danke für Deine Antwort.
Di Zahlung ist ok (Lehrgeld), und das mit dem Alkohol sehe ich ja ein. Mitgenommen haben sie nur eine Flasche (hatte noch vier andere Sorten, die sie ignoriert haben). Und noch eine kann ich denen nicht geben, weil er alle ist :)
Ich mache mir vor allem Gedanken, ob sie nächstes Jahr dann alle Sorten testen und wie ich da Ärger vermeide.
Na ja, Quitte war eh das Sorgenkind.
VG, Obstler
Igzorn
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Igzorn »

Ruf doch beim Amt an und frag nach, was das bedeutet, wenn Du zahlst bzw. Widerspruch einlegst. Das Amt muss dem Bürger ordnungsgemäß antworten!
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Chesten
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Chesten »

Wie Cheffe immer sagt wir sind hier keine Rechtsberatung !
Wenn du deinen eigenen Wein selbst trinkst kannst alles zusammenbrauen wie du lustig bist aber wenn du den in den Umlauf bringst verstehen die Ämter keinen Spaß !
Dazu zählt auch eine abendliche Runde unter Freunden!
Es gibt hier mindestens einen User der einen eigenen Laden hat aber er hat vorher sich kundig gemacht welche Auflagen es in dem jehweiligen Bundesland gibt und muss auch beweisen das er diese einhält.

Ich sage mal so wenn du jetzt einen Anwalt einschaltest bezahlst du mehr als für das Busgeld und du bist in der Beweispflicht das dein Wein nach Vorschrift ist.
Hier findest du einen Anleitung wie man seinen ersten eigenen Wein herstellt ( Bebilderte Anleitung) :
http://www.forum.fruchtweinkeller.de/viewtopic.php?f=33&t=12175
Obstler
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Obstler »

Hallo Chesten,
ich will auch keine Rechtsberatung und Anwalt auch nicht. Das Bußgeld zahl ich, aber ich ruf noch mal beim Amt an, wie Igzorn vorgeschlagen hat.
Mich interessiert vor allem die Gewichtung der beiden Fehler (sensorisch/Auszeichnung).
Ansonsten habe ich versucht mich kundig zu machen, das Etikett war ja OK.
Das mit dem Alkoholgehalt kann ich besser machen.
Beim Wein weiß ich was bzgl. Satz zu tun ist. Aber was mache ich mit 'adstingrierend'?
Wegen der übermäßigen Gerbstoffe hatte ich mit Gerbinol geschönt, war aber anscheinend zu vorsichtig damit.
'Geruch nicht reintönig'/stechend ist ebenfalls ein Thema, wo ich erst mal keine Abhilfe kenne. Wie schon gesagt, der Wein ist jetzt - nach einem halben Jahr - deutlich runder und gefälliger geworden.
Viele Grüße, Obstler
Igzorn
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Igzorn »

Du sagst es selbst. Nächstes Mal nicht den unreifen Wein anschleppen. :engel:
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Nicht nur, dass wir keine Rechtsberatung sind, wir als Laien DÜRFEN das auch gar nicht leisten... so steht's wohl im Rechtsberatungsgesetz.

Ich sage mal ganz naiv und laienhaft: Die paar Euro sind Peanuts. Ich würde zahlen und dann höflich anfragen wie man es in Zukunft besser machen kann.
Eine gewisse Adstringenz halte ich beim Quittenwein freilich für typisch, ich bin mir nicht sicher, ob das den Herren bewusst ist. Grundsätzlich wird Quittenwein gefälliger wenn man sich halbwegs an das Rezept auf der HP hält (Saftgärung, Quitten kochen). Hast du es so gemacht oder anders?
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Obstler »

Den Quittenwein habe ich aus Quittenrohsaft gemacht (unpasteurisiert, von der Lohnmosterei) und mich eher an das Apfelweinrezept gehalten. Also keinen Birnensaft zugesetzt. Der Saft wurde auch nicht erhitzt. Macht das den strengen Geschmack oder vielleicht der Fakt, dass die Quitten nicht gründlich von Härchen etc. befreit wurden?
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Bingo.
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Obstler »

Verdammt...
Wenigstens weiss ich jetzt woran's liegt.
Ich dachte ich mach's besonders gut weil schonend. Ist es mehr das Erhitzen oder hilft es, wenn ich die Quitten vor dem Entsaften schrubbe?
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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Beides. Auf einer Tagung gab es mal einen Quittenwein der nicht erhitzt wurde, der hatte eine unangenehme, ätherisch-scharfe Note.
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