Lagerung und Verwertung

keltentrunk
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Lagerung und Verwertung

Beitrag von keltentrunk »

Hallo Forum,
ich wurde gefragt (in einem anderem Themenbereich ) wie ich meine produzierte Menge ( Apfelwein )
verwende und wie ich diese Lagere.
Ich finde diese Frage spannend und möchte diese erst mal in diese Runde stellen.
Also:
Wie verwendet Ihr die produzierten Mengen Fruchtwein. Selber trinken, verkaufen, verschenken.
Wie Lagert Ihr die produzierten Mengen an Fruchtwein ?

Liebe Grüße aus Biebertal

Thomas
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420
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von 420 »

Hallo kellertrunk,

nach ca. 1/2 Jahr (plus minus) beginne ich mit der Flaschenfüllung. Gefüllte Flaschen werden in Kisten im Weinkeller übereinander gestapelt. Die Quitte vom letzten Jahr muss sicherlich noch 1 Jahr auf den Verzehr warten. Andere Weine weniger, wieder andere noch länger.

Meine Weine werden:
- verschenkt
- als Mitbringsel überreicht
- Weihnachtspräsent
- Vorstandssitzungen
- fröhliches Zusammensein
- lockere Runden
und und und.
Natürlich werden die Spender immer bedacht und wenn man mal ein Dankeschön sagt, geht das oft sehr gut mit einer Flasche Wein.

Verkauf geht so nicht, da wir dann der "Inverkehrbringer" sind und damit bestimmte Gesetzesvorlagen beachten müssen, die ich so nicht einhalte.

VG
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Bila
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von Bila »

bin ja noch neu hier und von den Mengen, die manche herstellen überwältigt :o

ich habe ja (hoffentlich) bald auch Wein den ich lagern kann, dieser muss sich dann aber den Platz mit dem nicht gepressten Obst und Gemüse im Keller teilen oder hat der Wein spezielle anforderungen an die Lagerung wenn er in verkorkten Flaschen ist ?

hab es noch nicht probiert; passen Weinflaschen auch in Mineralwasserkisten ?? :?:
Bila

( die jetzt alle Äpfel gepflückt hat :) )
keltentrunk
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von keltentrunk »

Hallo
ich habe z.B. dieses Jahr knapp 800 ltr nur für mich Privat in den Keller gekeltert.
davon Apfelsaft knapp 240 ltr und für Wein 560 ltr.
Der Apfelsaft wird nur von uns getrunken (wir sind zu 4) und mögen Ihn sehr.
Lagern tun wir den Apfelsaft in Bag in Box das hat sich für uns bewährt.
Den Apfelwein trinke ich, allerdings wie bei -420- geht so einiges sehr spendabel in den Freunden und Bekanntenkreis.
Plus ein Teil bleibt im Lager. Ich Lagere den Apfelwein in 5verschieden große Edelstahl Immervollfässer mit Schwimmdeckel, mit einer Gesamtkapazität von 790 ltr.
Das hat sich als Optimal für mich Herausgestellt.
Und kann jederzeit bequem und ohne nachzudenken abzapfen.
ES gibt ja auch Jahre das sind die Apfelbäume ohne Äpfel, oder siehe 420 Fuß Kaputt. Also ein Jahr Ausfall kann ich locker überbrücken. (Und habe so ein wenig vorgesorgt.)

Grüße aus Biebertal
Thomas
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Flowie91
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von Flowie91 »

Bei mir geht auch ein guter Teil an Freunde und verwandte, aber immer mehr auch in der Verkauf.
War schon lange mein Traum und nun darf ich das auch offiziell und freue mich sehr darüber.
Dennoch bin ich dieses Jahr nicht über die 800 Liter wie keltentrunk gekommen, was wohl auch an den fehlenden Bäumen hängt :D

Zur Lagerung ist es wie bei Traubenwein: Möglichst Kühl (natürlich nicht minusgrade) und noch entscheidender ist eine Konstante Lagertemperatur.
Viele Grüße aus dem grünen Herzen Schleswig Holsteins
Flo
keltentrunk
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von keltentrunk »

Hallo Flowie,

erkläre doch mal das mit dem Verkauf und wie das mit dem Offiziell zusammen hängt.
würde mich total Interessieren.
Weil ich werde viel danach gefragt und lehne das bisher ab.

Gruß aus Biebertal

Thomas
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Flowie91
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von Flowie91 »

Ich verkaufe meine Frucht- & Honigweine bzw bringe sie in Umlauf, wir man das auch nennt.
Dafür gehört aber einiges um das zu dürfen.. Lebensmittelgerechter Produktionsraum, richtige Deklarierungen auf den Gebinden, Kontrollen durch das Lebensmittelamt und und und...

Ohne diese und einige andere Vorkehrungen darf man selbstgemachten Fruchtwein, Honigwein und sonst was nicht in Umlauf bringen (verschenken, verkaufen)
Viele Grüße aus dem grünen Herzen Schleswig Holsteins
Flo
Holger
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von Holger »

wieviel flaschen hast du im steuerfreibetrag ;)
stimmt das was der pfalzimker sagt, dass man honigwein nicht honigwein nennen darf, wenn man ihn mit apfelsaft, etc. ansetzt?
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Fruchtweinkeller
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Siehe Homepage, Honigwein-FAQ, Abschnitt "Das Weingesetz und der Honigwein".
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(Too much coffee man)

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keltentrunk
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von keltentrunk »

Hallo Flo,
wo genau kann ich erfahren was die genauen Voraussetzungen sind.

Gruß

Thomas
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Flowie91
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von Flowie91 »

@Holger: Der Chef verwies ja schon auf die HP, Honigwein mit Apfel ist Honigapfelwein oder Honigfruchtwein.
Das mit dem Steuerfreibetrag versteh ich aber nicht ganz ;) Vielleicht sollte es nur ein Witz sein, aber der Steuerfreibetrag beträgt in Deutschland 17500,-
Über den komme ich aber schon mit meinem Hauptberuf, daher zahle ich auf jeden Euro Bruttogewinn aus meinem Gewerbe steuern.


@Thomas: Für die nötigen Vorschriften etc sollte man sich mit den ganzen Ämtern auseinander setzen und sich viel viel viel belesen und informieren.
Da gibt es einiges was man falsch machen kann. Vor allen Dingen kann es gut sein, dass in den einzelnen Bundesländern verschiedene Anforderungen gibt. Vor allem an den Produktionsraum.
Viele Grüße aus dem grünen Herzen Schleswig Holsteins
Flo
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Re: Lagerung und Verwertung

Beitrag von metreserve »

keltentrunk hat geschrieben:Hallo Flo,
wo genau kann ich erfahren was die genauen Voraussetzungen sind.

Gruß

Thomas
Ich bin zwar nicht der Flo, habe aber wie er, recht zeitnah den gleichen Weg beschritten. Ich finde es hört sich erstmal ein wenig wilder an als es ist. Denke das größte Problem für viele wird die Genehmigung einer Produktionsstätte sein. Das kann sich aber von Land zu Land unterscheiden, und so wie ich das sehe, auch von Kontrolleur zu Kontrolleur und auch im Bezug zur tatsächlichen Tätigkeit. Bei mir wollte er grob wissen wie ich Wein mache, hat sich die gefilterte Flasche angesehn und gesagt, das sähe ja alles sowieso super sauber und gut aus, passt alles. Nur ein Gesundheitszeugnis wollte er noch von mir haben, sprich heutzutage einen Nachweis, dass ich an der Belehrung zum Infektionsschutzgesetz teilgenommen habe. Es gibt noch ein paar Feinheiten innerhalb der Vorschriften von Weinähnlichen Getränken und so weiter, aber im großen und ganzen bleibt man nach dem FWK Rezept drin, sofern man seinen Met mit der Verkehrsbezeichnung "Honigfruchtwein" versieht.

Habe das mit dem flowie / Flo schon per PN besprochen, er hat sich bezüglich der Freigrenze etwas verschrieben. Die 17500 Euro beziehen sich nur auf den Umsatz der durch das Gewerbe entsteht, und nicht auf Gewerbe + in meinem und seinem Fall das Haupteinkommen. Einkommensteuer muss aber trotzdem bezahlt werden.

Aber ja... es ist zusammengefasst schon ein ganz schönes Stück sich da in alles reinzulesen, sich sicher zu sein innerhalb der Vorschriften zu bewegen und dann tatsächlich den Schritt einer Gewerbeanmeldung zu wagen.


Oh, und um Deine eigentliche Frage im Eingangspost zu beantworten: Meine Weine gehen nicht nur gewerblich weg, sondern auch oft auf meinen eigenen Tisch und auch als Geschenk für Freunde.
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