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Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 05 September 2020 21:17
von Coding
Tinkerbell hat geschrieben: 05 September 2020 12:26 Moin Freunde,

Nach nur zwei Anläufen wurde Passierschein A38 erstellt. Das Geheimnis war, das als Rohstoff ‘Honig im Sinne der Honigverordnung gem. Anlage 1 HonigV aus der EU' angegeben sein muss. Das ist dann zwar nicht mehr Honig im Sinne der Honigverordnung, weil mit Wasser versetzt und vergärt, aber es war einmal so und das ist wichtig.
Am 13.9. wird gebrannt. Mitte Oktober folgt dann die erste echte Verkostung.

Ich bin mindestens genauso gespannt wie ihr, wie das wird
Oh mein Gott!
Da waren aber echt die deutschesten deutschen Beamten am Werk die es gibt.
Gut, dass man im nachhinein noch so gut überprüfen kann ob der Wassergehalt des "deutschen" Honigs auch wirklich innerhalb der Toleranz war...

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 06 September 2020 08:45
von Bahnwein
Danke für deine Bemühung, so etwas hilft ungemein und schon denke ich darüber nach auch mal einen Met brennen zu lassen.

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 06 September 2020 17:25
von Fruchtweinkeller
Jupp, und vor allem: Lass dich nicht verrückt machen :clap:

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 14 September 2020 16:02
von Tinkerbell
Hallo Freunde,
der Brand ist geglückt und zumindest die ersten Geschmackstest sind schonmal positiv aufgefallen. Wirklich verköstigt wird er wie gesagt allerdings erst Mitte Oktober. Dann hab ich nämlich eine erlauchte Runde zu Besuch und werde um Meinungen bitten. Man selber ist ja doch ganz gerne mal voreingennommen :-)

Nun allerdings zu den eigentlich Grund diesen Post, und der ist wichtig für alle, die auch sowas vorhaben. Und alle, die gerne nochmal über die Deutsche Bürokratie den Kopf schütteln möchten ;-)
Und zwar verhält es sich so: wenn ich angebe, ich brenne 50 Liter Maische, dann geht der Zoll davon aus, das das 50 Liter reiner Honig sind und berechnet die Steuer entsprechend. Das 50 Liter reiner Honig nie im Leben gärfähig sind, ist offenbar völlig nebensächlich. Der Zusatzvermerk, das die 50 Liter Maische mit 15 kg Honig angesetzt worden sind, wurde völlig ignoriert.

An alle, die ein ähnliches Projekt befolgen: Gebt beim Zoll an
1) Man brennt Honig im Sinne der Honigverordnung gem. Anlage 1 HonigV aus der EU
2) Völlig egal wie viel Maische es am Ende ist, gebt nur die Literzahl des eingesetzten Honigs an

In dem Kontext bin ich mir der rechtlichen Lage tatsächlich unsicher. Denn wenn ich 15 Liter Maische angebe (weil das meinem Honig entspricht), geht der Zoll davon aus, das ich 15 Liter in die Anlage kippe, und nicht 50. Was ich im Endeffekt also gemacht habe, ist meine Maische mit Wasser verdünnt. Ich glaube, das ist unproblematisch, bin mir aber nicht sicher. Im Sinne der Schwarmintelligenz hoffe ich einfach mal, das mir hier schon jemand wiederspricht wenn ich falsch liege.

So über den Daumen gepeilt mit der Formel vom Fruchtweinkeller, (pro Prozent braucht man auf einen Liter Flüssigkeit 20 gramm Zucker, Honig hat mindestens 85% Zucker), komme ich mit 100 Liter Rohzutat allerdings auch nicht auf den Wert vom Zoll. 100 Liter Honig wiegen (bei einer Dichte von Honig von 1,4 kg/l) 140 kg, bei mindestens 85% Zuckeranteil sind das ca 120 kg Zucker. Nach Adam Riese und Eva Zwerg wären das dann aber 60 Liter reinen Alkohol, die man damit theoretisch erzeugen kann... Das verstehe wer will.


Liebe Grüße,
Tinkerbell
.... der sau froh ist, beim ersten Versuch nicht die vollen 400 Liter Brennkapazität ausgenutzt zu haben

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 14 September 2020 21:16
von Fruchtweinkeller
Wenn der Passierschein einmal ausgestellt ist will man mit dem Zoll ja auch nicht unbedingt weiter diskutieren 😇 Na, bin gespannt wie der edle Tropfen wird 8-)

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 21 Oktober 2020 11:35
von Tinkerbell
Der Honigbrand schmeckt, wenig überraschend, wie konzentrierter Met. Das bedeutet in diesem Fall aber nicht, das er intensiver geworden ist, sondern eher das Gegenteil. Es wirkt ein wenig, als hätte man Met genommen, und alles an Geschmack, was nicht "Met" ist, weggelassen.

Der Brand ist mild, und schmeckt nach Honig. Dabei ist er (natürlich, wie auch?) kein bisschen süß, aber auch nicht trocken oder sauer. Sehr intressant (und erfreulich) finde ich, das er tatsächlich eher nach einem Metbrand schmeckt, als nach einem Honigbrand. Die Geschamcksstoffe, die während der Gärung dazukommen, haben es also auch durch die Destille geschafft.

Alles in allem bezeichne ich das Experiment als geglückt. Aber aufgrund des hohen Kostenfaktors (Honig is teuer, und der Brand in dem Fall nochmal extra teuer) weiß ich nicht, ob ich das nochmal mache.

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 22 Oktober 2020 09:57
von Fruchtweinkeller
Ich kann es mir im Moment wegen der fehlenden Restsüße nicht so recht vorstellen, aber ich hoffe noch immer auf einen kleinen Testschluck :engel:

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 22 Oktober 2020 10:04
von wickie
Das hört sich alles sehr interessant an. Ich würde auch zugerne mal probieren.

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 05 Februar 2021 12:09
von Tinkerbell
Hallo alle zusammen,
nur um diesem alten Post mal Leben einzuhauchen, und euch auf den neusten Stand zu bringen, habe ich zwei gute Nachrichten.

Die erste ist, das ich zur FWT 21 tatsächlich Honigbrand mitbringen werde,
und die zweite ist, das das Zeug keinen Kater macht. In Feldversuchen getestet :-)

Die Lagerzeit bekommt ihm sehr gut. Der sowieso schon sehr 'glatte' Geschmack verliert mit der Zeit noch Ecken und Kanten. Er wird sozusagen noch weicher, und der Abgang ist ein Traum. Man spürt den Schnaps, wie er den Rachen runterrinnt, anhand der Wärme. Die immerhin noch 42% sind dabei aber kein bisschen scharf.

Die Honignote tritt deutlicher in den Vordergrund. Man kann so langsam sogar die Honigsorte erahnen, die ich verwendet habe. Ich bilde mir auch ein, das die Geschmacksstoffe, die sich während der Gärung gebildet haben, mit der Lagerung auch intensivieren ohne allerdings störend zu wirken. Aber ich bin wirklich weit weg von einem Somelier, also muss das jeder für sich selbst entscheiden.

Alles in allem vermutlich der beste Brand, den ich je gemacht habe. Und das waren einige.

Re: Rechtliches zum Thema Metbrand

Verfasst: 05 Februar 2021 22:31
von Fruchtweinkeller
Klingt sehr gut und lässt mich hoffen, dass die Tagung wirklich stattfindet (wovon ich noch nicht überzeugt bin) und ich ein winziges Tröpfen probieren darf :D Jedenfalls Danke für den interessanten Bericht :clap: