Rechtliches zum Thema Metbrand
Verfasst: 02 September 2019 13:03
Hallo zusammen!
Ich hab mir die Gesetzestexte zum Brennen durchgelesen, und habe leider nichts stichhaltiges gefunden, ob Honigbrände oder Metbrände nun erlaubt sind oder nicht. In der EU-Spirituosenverordnung VO (EG) Nr. 110/2008 wird zwar der Honigbrand als solches erwähnt und ist ausweißpflichtig als "Honigbrand", also nicht "Metbrand", ich finde aber leider nichts darüber, in welcher Konstellation dieser hergestellt werden darf. Also, ob es da wie bei der Metherstellung klare Richtlinien gibt, wie das Honig-Wasser Verhältnis zu sein hat.
Hat jemand hier im Forum schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht? Auf meiner Suche nach Antworten im Internet habe ich diverses wiedersprüchliches gefunden von "Met ist ja quasi vergorenes Zuckerwasser, das darf man nicht brennen" über "Met ist Wein, das darf man brennen und ist dann Weinbrand" zu "Met darf nur in einer Verschlussdestille gebrannt werden".
Bevor jetzt eine Grundsatzdiskussion über das brennen von Schnaps in Deutschland losbricht: Eine Brenngenehmigung und eine vernünftige Destille mit 400 Liter Brennraum sind vorhanden. Bisher sind auf der Anlage aber nur klassische Sachen, wie Korn, Gin oder Obstbrände gemacht worden. Alles wird ordnungsgemäß angemeldet und versteuert, das wird bei dem Honigbrand auch der Fall sein. Es geht also nicht um das brennen an sich, sondern ob und in wie weit die Herstellung von Honigbränden erlaubt ist.
Liebe Grüße,
Tinkerbell
Ich hab mir die Gesetzestexte zum Brennen durchgelesen, und habe leider nichts stichhaltiges gefunden, ob Honigbrände oder Metbrände nun erlaubt sind oder nicht. In der EU-Spirituosenverordnung VO (EG) Nr. 110/2008 wird zwar der Honigbrand als solches erwähnt und ist ausweißpflichtig als "Honigbrand", also nicht "Metbrand", ich finde aber leider nichts darüber, in welcher Konstellation dieser hergestellt werden darf. Also, ob es da wie bei der Metherstellung klare Richtlinien gibt, wie das Honig-Wasser Verhältnis zu sein hat.
Hat jemand hier im Forum schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht? Auf meiner Suche nach Antworten im Internet habe ich diverses wiedersprüchliches gefunden von "Met ist ja quasi vergorenes Zuckerwasser, das darf man nicht brennen" über "Met ist Wein, das darf man brennen und ist dann Weinbrand" zu "Met darf nur in einer Verschlussdestille gebrannt werden".
Bevor jetzt eine Grundsatzdiskussion über das brennen von Schnaps in Deutschland losbricht: Eine Brenngenehmigung und eine vernünftige Destille mit 400 Liter Brennraum sind vorhanden. Bisher sind auf der Anlage aber nur klassische Sachen, wie Korn, Gin oder Obstbrände gemacht worden. Alles wird ordnungsgemäß angemeldet und versteuert, das wird bei dem Honigbrand auch der Fall sein. Es geht also nicht um das brennen an sich, sondern ob und in wie weit die Herstellung von Honigbränden erlaubt ist.
Liebe Grüße,
Tinkerbell