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Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 30 September 2014 09:44
von Flowie91
Moin Moin aus dem Norden!
Da dies hier mein erster Beitrag ist stell ich mich auch gleich mal kurz vor.
Ich bin Flo, 23 Jahre jung, aus dem Herzen des schönen Schleswig Holstein, produziere seit einiger zeit selbst Honig und Fruchtweine und habe daran auch viel Spaß.

Nun zum eigentlichen Thema:
Nach längerer Überlegung und vielem Recherchieren rund um das Thema Honig/Fruchtwein-Verkauf, bin ich zu dem entschluss gekommen meine Weine nebengewerblich zu verkaufen und will hier nun mal für alle anderen die an diesem Thema auch Interesse haben mein Wissen diesbezüglich teilen.

Alles was ich bisher so im Netz und hier im Forum finden konnte war meist nur Halbwissen, bzw. kleine Teile die zum ganzen des Gewerbliche Verkauf gehören, nach vielem Lesen, stöbern und Kontakt mit anderen Fruchtweinproduzenten habe ich allerdings, möchte ich behaupten, das wichtigste/das Nötige zusammengetragen was entscheident für den Gewerblichen Verkauf ist. Es ist kompliziert und mit Kosten verbunden, aber keine Fiktion für den Hobby Brauer.

Vorbereitungen

Vorab wichtig: Kleingewerbe anmelden

Etikettierungs- und Zutatenvorschriften
Dazu nach "Leitsätze für Weinähnliche Getränke" und "Lebensmittel-Kennzeichnungsverodnung" googeln und genauestens reinlesen.
Das Etikett muss enthalten: Name, Verkehrsbezeichnung, Losnummer, Alkoholgehalt, Nennfüllmenge, Allergene Stoffe (enthält Sulfite), Hersteller(Name und Firmenname) mit Anschrift (=Firmenanschrift).

Auch ganz Interessant, worauf ich lange keine genaue Antwort finden konnte: Verkaufe ich noch Met wenn ich zB. Apfelsaft mit im Ansatz habe und wie beschrifte ich nun meine Flasche?
Antwort: Die Inhaltsstoffe müssen in abnehmender Reihenfolge genannt werden.


Produktionsraum
Hierzu kann ich auf folgenden Link verweisen

https://www.berlin.de/imperia/md/conten ... _09_10.pdf

Alkoholbestimmung
Für die Alkoholbestimmung reicht ein Vinometer nicht aus. Es muss ein Ebullioskop ran, dieses steht bei den Grundkosten mit in der oberen Preiskategorie.


Gärbehälter/Klärbehälter
Der Gärbehälter muss Lebensmittelecht sein, also Glas, (Lebensmittelechter)Kunststoff oder Edelstahl.



Ganz wichtig ist auch die Kalkulation: Was für laufende Kosten habe ich (Gebinde/Zubehör, Zutaten, andere Stoffe (Nährsalz, etc) ), was möchte ich dafür haben (Bruttoverkaufspreis) und nicht vergessen in der Kalkulation die Mehrwertsteuer einzubeziehen. Hier habe ich evtl einen Vorteil, da ich gelernter Kaufmann bin.


Das wars soweit, natürlich nicht Im Detail erklärt, aber mal Zusammengefasst, wie ich es bisher so nicht finden konnte. Damit möchte ich allen zeigen, dass es zwar mit Kosten verbunden ist, allerdings nicht unmöglich.

Auf alle Angaben kein Gewähr!

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 30 September 2014 17:00
von Fruchtweinkeller
Schöne Zusammenfassung, ist sicherlich auch für andere interessant.

(und ich bin beruhigt dass ein "Fleischwein" nicht verkehrsfähig sein wird :mrgreen: )

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 30 September 2014 19:48
von 420
Danke auch von mir für die Zusammenfassung. Und viel Erfolg!!

VG

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 08 Oktober 2014 13:47
von Flowie91
Ein kleiner Nachtrag:
Ich habe die Tage meiner zuständigen Kreisverwaltung eine E-Mail geschrieben wie es mit Gegebenheiten bezüglich eines Bodenabflusses aussieht, da ich dies baulich nur schwer, evtl gar nicht bewerkstelligen könnte.

Antwort: Ich habe zwar keine direkte Beantwrtung darauf bekommen, aber den Hinweis, das so etwas immer im Einzelfall begutachtet wird und dem entsprechend wohl auch im gewissen Rahmen anpassbar ist.

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 04 November 2014 17:16
von Flowie91
Es gibt Neuigkeiten!
Endlich habe ich einen guten Beamten von der Lebensmittelaufsicht gefunden.
Dieser hat mir nun bei meinem größen Problem geholfen, dem Bodenablauf.

Diesen nachträglich in meinen zukünftigen Produktionsraum einzubauen wäre ein ziemlich großer Aufwand gewesen, da ich die komplette Wand und den Boden an entsprechender Stelle hätte öffnen müssen T-Stücke in vorhandene Abwasserletungen einbauen müsste und was weiß ich.
(Zur Erinnerung: Raum liegt bei mir im 1. Stock)

Er konnte mir nun sagen, dass es bei einem kleinen Betrieb, wie meinem angestrebten, reiche ein separates Ausgussbecken zu haben.
Sprich: Ich muss das von der Reinigung anfallende Schutzwasser in ein extra Becken gießen, welche Geruchs- und Insektensicher ist.
Also einfach zB. in meine Private Toilette und gut ist.

Somit kann ich diesen großen Arbeitsschritt zum Glück umgehen und spare mir Zeit (weniger schlimm), Geld und Nerven.

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 04 November 2014 17:55
von Flocki
Es gibt da eine ganz praktische Kombination aus Handwaschbecken (oben) und Ausguß für Schmutzwasser (unten).

Aus Küchenauflösungen oft auch recht günstig zu haben.

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 04 November 2014 19:07
von Flowie91
Flocki hat geschrieben:Es gibt da eine ganz praktische Kombination aus Handwaschbecken (oben) und Ausguß für Schmutzwasser (unten).

Aus Küchenauflösungen oft auch recht günstig zu haben.
Danke für den Tipp, ich mache mir das aber viel einfacher und kippe das Schmutzwasser in meine private Toilette ;)
Dank privatem Gäste WC nebenan (was dann umfunktioniert wird) , kann ich mir auch das benötigte Handwaschbecken sparen, somit läuft es wohl auf ein Früchtewaschbecken und ein Gerätewaschbecken hinaus.

Hat schon enorme Vorteile wenn man den Platz im eigenen Haus zur Verfügung hat. Ganz zu schweigen von etwaigen Miet und Wasser-/Stromkosten.
Kann ich alles auf den Verbraucher weitergeben in Form von bessren VK Preisen, was mich noch zusätzlich Koknurrenzfähig machen wird. Wobei man von der hier nicht reden kann, da es in bedeutendem Umland lediglich die typischen Industrie-Mete gibt (K-Burger, Bärenzeug etc.)

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 02 Oktober 2017 17:17
von Klaas Klever
Flowie91 hat geschrieben: Produktionsraum
Hierzu kann ich auf folgenden Link verweisen

https://www.berlin.de/imperia/md/conten ... _09_10.pdf
Erstmal danke für die Zusammenfassung Flowie91. Da sich die Produktionsmenge kontinuierlich steigert, haben wir uns nun auch mit dem Verkauf von Fruchtwein beschäftigt. Bezüglich Gewerbeanmeldung etc. habe ich bereits diverse Telefonate geführt und bin informiert. Einige Fragen hingegen wirft der Punkt "Produktionsraum" auf. Ich hatte schon gehofft, mit Hilfe von deinem Link meine Fragen beantworten zu können, aber leider ist die Seite nicht mehr aktiv.

Kannst du mir etwas näher erklären, wie die Voraussetzungen für den Produktionsraum sind bzw. wie dein Raum aussieht :?:

Mit einem Veterinär hatte ich bereits telefoniert, der konnte mir aber auch nicht weiterhelfen.

Unklar sind uns z.B. folgende Punkte:
- Muss der Raum komplett (auch die Wände) gefliest sein?
- Darf Holz (z.B. als Tisch) verwendet werden?
- Muss der Raum von der Weinkontrolle abgenommen/genehmigt werden?

Einen Bodenablauf haben wir sogar. :clap: Den ärger den du damit hattest können wir uns also hoffentlich sparen. Dieser sollte ja als "seprates Ausgussbecken" durchgehen.
Flowie91 hat geschrieben: Alkoholbestimmung
Für die Alkoholbestimmung reicht ein Vinometer nicht aus. Es muss ein Ebullioskop ran, dieses steht bei den Grundkosten mit in der oberen Preiskategorie.
Ein Ebullioskop besitzen wir, allerdings kein neues, sondern ein recht antikes Stück, welches wir mal über ebay gekauft haben. Denkst du das ist okay oder benötigt man irgendwelche Unterlagen zu dem Ebullioskop (zweckes Eichung etc.)?

Beste Grüße

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 03 Oktober 2017 21:36
von Flowie91
Zum Produktionsraum:

Die Angaben und vorlagen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Hier kann ich dir keine korrekte Antwort geben. Da hat mir damals die so genannte Lebensmittelaufsicht geholfen.

Was das Ebu angeht ist es prinzipiell egal wie alt. Der Alkoholgehalt muss nur korrekt sein, bis auf eine gewisse Toleranz (die auch wieder je nach Bundesland Unterschiedlich sein kann).

Bei diesen Fragen kann dir nur deine Lebensmittelbehörde die korrekten antworten geben.

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 05 Oktober 2017 09:03
von Fruchtwasser
Hallo Klaus,
ich habe schon mal mit dem Gedanken gespielt, ein Gewerbe für Apfelsaftproduktion anzumelden. Deshalb hatte ich ein persönliches Gespräch mit jemanden von der Lebensmittelüberwachung des Kreises, die für unsere Kommune zuständig sind.

Direkte Vorschriften, wie ein Produktionsraum auszusehen hat, gibt es nicht. Im Gesetzestext heißt es, die Oberflächen müssen leicht zu reinigen sein. Das bezieht sich auch auf Arbeitstische und Gerätschaften.

Diese Frau Dr. von der Lebensmittelüberwachung war sehr nett und hilfsbereit. Sinnvoll wäre eine Skizze über die Örtlichkeiten.
Persönlich vorbeikommen würde sie nach einer Gewerbeanmeldung.

Liebe Grüße

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 05 Oktober 2017 10:17
von Flowie91
So in etwa war es bei mir auch. Mit dem Unterschied dass der Kontrolleur schon vorher vorbei kam um grünes Licht zu geben.

Re: Gewerblicher Verkauf von Honig/Fruchtweinen

Verfasst: 05 Juli 2023 10:49
von Alex_22
Hallo in die Runde,

mich würde es interessieren, ob ihr den Sprung in die gewerbliche Produktion von Fruchtweinen geschafft habt?
War es ein schwerer Schritt? Oder überschaubar?
Wie sieht es mit der Gewinnung von Kunden aus?

VG