selbstgemachten Traubenwein ins Ausland verschenken?
Verfasst: 14 Oktober 2009 18:15
Hallo,
mein Wein fängt ja heute erst an zu gären, aber ich hab quasi einer Bekannten von mir in USA schon eine Flasche des fertigen Erzeugnisses versprochen
Jetzt ist es ja offenbar so, dass selbstgemachter Wein aus Trauben grundsätzlich nicht "verkehrsfähig" ist in Deutschland, ich darf ihn also weder verkaufen noch verschenken.
Wie sieht es aber aus, wenn ich eine Flasche in die USA verschicke? Grundsätzlich DARF man Alkohol in die USA verschicken, ich hab meiner Bekannten schon mal eine Flasche gekauften allerbesten Riesling zum Geburtstag geschickt, die Sendung muss nur bei der Food and Drug Administration "registriert" werden, und man kann dann ganz legal und offiziell als Privatmann kleine Mengen an Privatpersonen in die USA schicken.
Außerdem dürfen laut dem was ich bei den Behörden dort drüben erfahren konnte auch selbstgemachte, "nicht-kommerzielle" landwirtschaftliche Erzeugnisse inklusive Alkohol in kleinen Mengen nach USA EINgeführt werden.
Was lässt sich aber sagen zu der AUSFUHR aus Deutschland? Ich muss ja auf dem Paket/Päckchen den Inhalt angeben...
Weiß hier jemand etwas darüber?
[Dieser Beitrag wurde am 14.10.2009 - 18:16 von Kirschwein aktualisiert]
mein Wein fängt ja heute erst an zu gären, aber ich hab quasi einer Bekannten von mir in USA schon eine Flasche des fertigen Erzeugnisses versprochen
Jetzt ist es ja offenbar so, dass selbstgemachter Wein aus Trauben grundsätzlich nicht "verkehrsfähig" ist in Deutschland, ich darf ihn also weder verkaufen noch verschenken.
Wie sieht es aber aus, wenn ich eine Flasche in die USA verschicke? Grundsätzlich DARF man Alkohol in die USA verschicken, ich hab meiner Bekannten schon mal eine Flasche gekauften allerbesten Riesling zum Geburtstag geschickt, die Sendung muss nur bei der Food and Drug Administration "registriert" werden, und man kann dann ganz legal und offiziell als Privatmann kleine Mengen an Privatpersonen in die USA schicken.
Außerdem dürfen laut dem was ich bei den Behörden dort drüben erfahren konnte auch selbstgemachte, "nicht-kommerzielle" landwirtschaftliche Erzeugnisse inklusive Alkohol in kleinen Mengen nach USA EINgeführt werden.
Was lässt sich aber sagen zu der AUSFUHR aus Deutschland? Ich muss ja auf dem Paket/Päckchen den Inhalt angeben...
Weiß hier jemand etwas darüber?
[Dieser Beitrag wurde am 14.10.2009 - 18:16 von Kirschwein aktualisiert]