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Meldepflicht

Verfasst: 13 November 2009 15:01
von matzl0505
Das man als Hobbywinzer 100qm = 1Ar Reben anpflanzen darf, sollte mittlerweile klar sein.
Aber muss man die Bepflanzung auch bei der LWG melden?
http://www.lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/17208/ hat geschrieben:Hobbypflanzungen sind der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau bis zum auf die Pflanzung folgenden 31. Mai mittels des Formblatts "Änderungsmeldung zum Rebflächenverzeichnis der Weinbaukartei" zusammen mit einem Flurkartenauszug, in dem der Umfang der Pflanzung markiert ist, zu melden. Dies gilt auch für die Rodung einer solchen Anlage und den Bewirtschafterwechsel.
Gleiches bei den Tafeltrauben:
http://www.lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/17662/linkurl_0_11_0_2.pdf hat geschrieben:Die Anpflanzung von Tafeltrauben unterliegt der Melde- und Registrierungspflicht.
Der LWG ist mittels dafür vorgesehenem Formular das Grundstück unter Angabe von
Bewirtschafter, Gemarkung, Flurstücksnummer, Gesamtfläche, Pflanzjahr und Rebsorte
zu melden. Die bepflanzte Fläche ist bei Pflanzung nur auf Teilflächen eines Flurstücks in
eine Planskizze des Flurstücks einzuzeichnen und der Meldung beizufügen.
Ist das jetzt wirklich so, dass ich es melden muss, wenn ich meine Reben anpflanze, oder habe ich das falsch verstanden?

gruß
Marius

Meldepflicht

Verfasst: 13 November 2009 17:11
von Dreizehn
matzl0505 hat geschrieben:...dass ich es melden muss, wenn ich meine Reben anpflanze ...
In Bayern ist das offensichtlich so; falls Du also dort pflanzt – und das jemand interessiert – und das jemand kontrolliert ...

In irgend einem Buch hat mal jemand geschrieben, dass man frohe Momente erleben könne, wenn man abseits der Weinanbaugebiete mit so einer Meldung bei der „Obrigkeit“ vorstellig würde.

Grüße, Dreizehn

Meldepflicht

Verfasst: 13 November 2009 22:01
von LandyAli
Erich in Bayern wird halt scharf geschossen, das ist seit Bruno amtlich. :D

Bevor ich mir aber Gedanken über eine Meldepflicht für Reben machen würde,
hätte eher das passende Grundstück Priorität.
Der Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche ist heutzutage nicht mehr ganz so einfach.

Gruß Albert

Meldepflicht

Verfasst: 14 November 2009 10:30
von Dreizehn
Ja, Albert, vieles passt nicht mehr recht zueinander.
„In der Ruhe liegt die Kraft“, hat uns das Leben gelehrt.

Grüße, Erich

Meldepflicht

Verfasst: 14 November 2009 12:03
von matzl0505
LandyAli hat geschrieben:Erich in Bayern wird halt scharf geschossen, das ist seit Bruno amtlich.
Dazu fällt mir nur noch Flocke ein, die is weiß und wird angehimmelt und Bruno war braun und wurde abgeschossen...machen wir und da doch mal gedanken drüber :schlecht:
www.youtube.com/watch?v=bWcIimwhkr8

LandyAli hat geschrieben:Bevor ich mir aber Gedanken über eine Meldepflicht für Reben machen würde,
hätte eher das passende Grundstück Priorität.
Jo, da bin ich auch schon auf der Suche. Aber es geht ja auch da drum, das ich auch schon Reben im Garten stehen hab.
LandyAli hat geschrieben:Der Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche ist heutzutage nicht mehr ganz so einfach.
Unterschreibe ich voll und ganz.
Dreizehn hat geschrieben:„In der Ruhe liegt die Kraft“, hat uns das Leben gelehrt.
Auch das ist wohl war. Aber zum Glück kommt ja etz erstmal der Winter, da hat man Zeit und Ruhe.

gruß
Marius

Meldepflicht

Verfasst: 14 November 2009 22:18
von kiloohm
Hallo zusammen,

jetzt hab dazu auch mal ne Frage. Sind diese "Beschränkungsgesetze" eigentlich wirklich Gesetze oder Verordnungen, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. Ich lebe in einem klassischen Weinbauland, nämlich in Schleswig-Holstein :D . Kein Mensch würde hier auf die Idee kommen, die Fläche oder die Rebenanzahl zu vermessen, glaub ich jedenfalls. Ich plane für die nächsten Jahre meinen Garten mit Reben zu bereichern, Phönix, Regent..... Wenn es in Gotland möglich ist Wein anzubauen, geht das in Schleswig-Hostein auch. Eine Phönixrebe hab ich schon :D .

Gruß aus Lübeck
Thomas

Meldepflicht

Verfasst: 15 November 2009 00:18
von Dreizehn
siehe:

www.bundesrecht.juris.de/weinv_1995/__3.html


oder hier:

www.thueringen.de/de/lvg/rechtsv … weinrecht/

mit den Links zum Weingesetz, zur Weinverordnung und zur Wein-Überwachungsverordnung


Grüße, Dreizehn


PS: Auf Sylt ist vor kurzem eine Rebfläche "eingeweiht" worden, musst mal googeln

Meldepflicht

Verfasst: 15 November 2009 10:39
von Dreizehn
Nachtrag:
kiloohm hat geschrieben:(1)... Ich lebe in einem klassischen Weinbauland, nämlich in Schleswig-Holstein ...
(2)... mit Reben zu bereichern, Phönix ...
(1) Du hast das ironisch gemeint – tatsächlich aber hat SH 10 ha Pflanzrechte erworben. Falls Du also im größeren Rahmen pflanzen möchtest – es dürften wohl noch nicht alle Rechte vergeben sein.

(2) Phönix wird Dir wahrscheinlich im Anbau nicht so viel Freude bereiten (platzende Beeren mit Fäulnis nach Regen in der Reifephase).

Grüße, Dreizehn

Meldepflicht

Verfasst: 15 November 2009 14:59
von kiloohm
Hallo,
soviel ich weiss, sind die Anbaurechte S-H kostenlos überlassen worden. Die Rechte sind laut "Lübecker Nachrichten" aber auch alle schon weg.
Ich hatte mal vor, eine Hanfhecke zu pflanzen, aber das wäre wahrscheinlich aufgefallen. :D
Also werde ich Wein pflanzen.

Gruss
Thomas

Meldepflicht

Verfasst: 17 Februar 2010 20:27
von matzl0505
So, ich habe damals dem LWG Bayern eine Email geschrieben und heute Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr EXXXXXX,

leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre E-Mail vom 13.11.09 zu beantworten.
Dennoch möchte ich Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben.

Sie fragten, ob ein Spalier mit ein paar Reben in Ihrem Garten nach Weinrecht meldepflichtig sei.

Die Meldepflicht für Rebanlagen betrifft nur solche, die einen flächigen Eindruck vermitteln.
Ein einzelnes Spalier mit ein paar Reben zählt ebensowenig dazu wie Weinreben an der Hauswand.
Solche "Rebanlagen" sind nicht flächig angelegt und daher auch nicht meldepflichtig.

Bei zwei Zeilen mit einer nicht nur unbedeutenden Anzahl von Reben kann diese Beurteilung aber anders ausfallen.
Die Grenze ist hier fließend - entsprechend der Kreativität unserer (Hobby-)Winzer. ;)

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Erläuterungen gedient zu haben,
verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

(...)


gruß
Marius

Meldepflicht

Verfasst: 17 Februar 2010 20:53
von Tompson
Tja, wie ich schon vor Längerem sagte - eine kilometerlange Rebreihe und dann soll mir mal jemand die Ars messen 8-)

Immerhin beachtlich, wie schnell die Schuldigkeit von Anfragen mitten in der Hochsaison abgearbeitet wird. :schlecht:

Meldepflicht

Verfasst: 02 März 2010 18:39
von Oberhenne
Ich hab mal eine Frage zum Anbaugebiet.

Laut Gesetz sind ja Neuanbauten genehmigungpflichtig, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit Weinbergsflächen stehen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob es hier im Wortlaut oder um Intention des Gesetzes geht.

Sprich: Sind mit Weinbergsflächen Gebiete gemeint, an denen noch aktiv Weinbau betrieben wird, oder umfasst das sämtliche "Weinberge", auch wenn sie sich inzwischen mitten im Zentrum einer 60.000-Einwohnerstadt befinden und bis auf wenige Stellen bebaut und zugewildert sind?