Zucker, Wasser, Hefe
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Ja doch, gerade weil im Dampf (und damit im Destillat) eine andere Konzentration vorliegt (ist ja auch Sinn des Destillierens) kann das Gemisch in der Maische kein azeotropes Gemisch sein.
Zitat Wikipedia:
"Ein Azeotrop (auch azeotropes Gemisch; griechisch: a – "Verneinung", zeo – "siedend", tropos – "Drehung, Wendung, Richtung") ist ein Stoffgemisch, das man nicht durch gewöhnliche Destillation trennen kann, weil die Zusammensetzung der Flüssigkeit und der Gasphase gleich sind."
Da es nicht stimmt, dass die Zusammensetzung der beteiligten Stoffe bei einer Destillation konstant sind, kann es sich während des desillierens nicht um ein azeotropes Gemisch handeln.
Gruß
Günter
Zitat Wikipedia:
"Ein Azeotrop (auch azeotropes Gemisch; griechisch: a – "Verneinung", zeo – "siedend", tropos – "Drehung, Wendung, Richtung") ist ein Stoffgemisch, das man nicht durch gewöhnliche Destillation trennen kann, weil die Zusammensetzung der Flüssigkeit und der Gasphase gleich sind."
Da es nicht stimmt, dass die Zusammensetzung der beteiligten Stoffe bei einer Destillation konstant sind, kann es sich während des desillierens nicht um ein azeotropes Gemisch handeln.
Gruß
Günter
So schön wie essen und trinken kann "schlank sein" gar nicht sein!
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Es sei denn Wok man verwendet den teuren Fruchtzucker dann sollte es ja Fruchtwein werden
Andywok hat geschrieben: Ich denke mal dass Wein aus Zucker Rübenwein ist . . .
Gruss WOK
Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.
Winston Churchill
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Du bringst das "Azeotrope Gemisch", so wie der Begriff umgangssprachlich benutzt wird, mit dem "Azeotropen Punkt" durcheinander.
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Du hast mich jetzt echt ins Grübeln gebracht und ich habe meine alten "Uni-Bücher" herausgezogen. Im Mortimer (Chemie - Das Basiswissen der Chemie) aus dem ich auf das Staatsexamen gelernt habe (leider habe ich 95% schon wieder vergessen )lese ich:
"Salzsäure und Wasser bilden ein solches azeotropes Gemisch; es enthält einen Massengehalt von 20,22% Salzsäure und siedet bei 108,6°C (reiner Chlorwasserstoff siedet bei -80°C). Der Dampf, der sich im Gleichgewicht mit einem azeotropen Gemisch befindet, besitzt dieselbe Konzentration wie die Flüssigkeit, deshalb destillieren azeotrope Gemische wie Reinsubstanzen ohne Konzentrationsänderung."
Auch er verwendet den Begriff "azeotropes Gemisch" im Sinne von einem Gemisch am azeotropen Punkt und nicht ganz allgemein, dass ein azeotropes Gemisch ein Gemisch ist, welches überhaupt einen azeotropen Punkt besitzt.
Aber Begriffshaarspalterei hin oder her, Fakt ist, dass sich während einer Schnaps-Desillation der Siedepunkt ständig verändert und damit die Zusammensetzung der beteiligten Stoffe im Dampf. Der azeotrope Punkt wird nicht erreicht, was ja nicht bedeutet, dass wir die Stoffe vollkommen trennen können, wobei wir wieder beim Thema und gleichzeitig beim Resümee wären!
Grüße
Günter
"Salzsäure und Wasser bilden ein solches azeotropes Gemisch; es enthält einen Massengehalt von 20,22% Salzsäure und siedet bei 108,6°C (reiner Chlorwasserstoff siedet bei -80°C). Der Dampf, der sich im Gleichgewicht mit einem azeotropen Gemisch befindet, besitzt dieselbe Konzentration wie die Flüssigkeit, deshalb destillieren azeotrope Gemische wie Reinsubstanzen ohne Konzentrationsänderung."
Auch er verwendet den Begriff "azeotropes Gemisch" im Sinne von einem Gemisch am azeotropen Punkt und nicht ganz allgemein, dass ein azeotropes Gemisch ein Gemisch ist, welches überhaupt einen azeotropen Punkt besitzt.
Aber Begriffshaarspalterei hin oder her, Fakt ist, dass sich während einer Schnaps-Desillation der Siedepunkt ständig verändert und damit die Zusammensetzung der beteiligten Stoffe im Dampf. Der azeotrope Punkt wird nicht erreicht, was ja nicht bedeutet, dass wir die Stoffe vollkommen trennen können, wobei wir wieder beim Thema und gleichzeitig beim Resümee wären!
Grüße
Günter
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Daß wir Wasser und Alkohol (zumindest per Destillation) nie vollständig voneinander trennen können werden ist mir auch klar und leuchtet intuitiv ein. Auch daß der Siedepunkt sich ständig verändert, was jedoch bedeutet, daß sich das Stoffgemisch in seiner Zusammensetzung ständig ändert (ceteris paribus). Außerdem glaub ich nicht, daß Wein (als Beispiel) ein azeotropes Gemisch ist, denn bei sagen wir mal 85°C siedet das Wasser noch nicht, reiner Alkohol würde schon längst kochen. Also wird mehr Alkohol verdampfen als Wasser - wobei auch ordentlich viel Wasser verdampft, nur eben weniger als beispielsweise bei 110°C.Guenter hat geschrieben: Auch er verwendet den Begriff "azeotropes Gemisch" im Sinne von einem Gemisch am azeotropen Punkt und nicht ganz allgemein, dass ein azeotropes Gemisch ein Gemisch ist, welches überhaupt einen azeotropen Punkt besitzt.
Aber Begriffshaarspalterei hin oder her, Fakt ist, dass sich während einer Schnaps-Desillation der Siedepunkt ständig verändert und damit die Zusammensetzung der beteiligten Stoffe im Dampf. Der azeotrope Punkt wird nicht erreicht, was ja nicht bedeutet, dass wir die Stoffe vollkommen trennen können, wobei wir wieder beim Thema und gleichzeitig beim Resümee wären!
Der Vorlauf wird weggekippt, weil da zuviele unerwünschte Dinge drin sind, der Nachlauf weil er zu wenig Alkohol hat (im Schnitt müssen ja irgendwie 40% zusammenkommen). Wäre Wein ein azerotopes Gemisch könnten wir ja nie mehr als den Alkoholgehalt des Ausgangsstoffes erreichen... und die Hefe, die 40 Umdrehungen schafft, würd ich gerne sehen.
Naja, vielleicht sollten wir mal einen azerotopen Punkt machen und uns des Ursprungsthemas zuwenden?!
Ich wüßte ja gerne, wie weit Michi ist ... 400 Ansätze sind ja schon ne Menge!
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Hallo Michi,
ich bin zwar ziemlich neu hier im Forum, habe aber schon einiges ausprobiert. So habe ich zum Beispiel mit Zucker, Wasser Hefe und Buchenholz-Sägespänen eine Art Wein gebraut. Das Zeug hatte einen Alkoholgehalt von 10% und schmeckte, wie der billigste flachste und schlechteste Weißwein aus dem Tetrapack bei Al*i.
Grund für mein Experiment war, weil ich ausser der Weinherstellung auch Schnaps (NUUR für den Eigenbedarf und damit legal) brenne und einen günstig herzustellenden und geschmacklosen Alkohol brauchte.
Beim Destillieren gab es erfreulich wenig, was ich wegschütten musste, deine Sorge nach giftigem Alkohol kann man also so weit besämpftigen, das bei einer sauberen Gärung mit Reinzucht- oder Trockenhefe nicht mehr schädliche Stoffe entstehen als du bei Al*i aus dem Tetrapack bekommst.
Solte sich jemand fragen, warum ich Sägespäne genommen habe: ich wollte Whisky herstellen, da hatte ich noch welche übrig die ich dann als Trübstoff genommen habe, an Stelle von Mehl...
Ist übrigens nix geworden, der so hergestellte Alkohol behält auch nach dem Destillieren noch einen Nachgeschmack,der nicht in den Whisky gehört. Ich habs halt noch nicht so drauf
ich bin zwar ziemlich neu hier im Forum, habe aber schon einiges ausprobiert. So habe ich zum Beispiel mit Zucker, Wasser Hefe und Buchenholz-Sägespänen eine Art Wein gebraut. Das Zeug hatte einen Alkoholgehalt von 10% und schmeckte, wie der billigste flachste und schlechteste Weißwein aus dem Tetrapack bei Al*i.
Grund für mein Experiment war, weil ich ausser der Weinherstellung auch Schnaps (NUUR für den Eigenbedarf und damit legal) brenne und einen günstig herzustellenden und geschmacklosen Alkohol brauchte.
Beim Destillieren gab es erfreulich wenig, was ich wegschütten musste, deine Sorge nach giftigem Alkohol kann man also so weit besämpftigen, das bei einer sauberen Gärung mit Reinzucht- oder Trockenhefe nicht mehr schädliche Stoffe entstehen als du bei Al*i aus dem Tetrapack bekommst.
Solte sich jemand fragen, warum ich Sägespäne genommen habe: ich wollte Whisky herstellen, da hatte ich noch welche übrig die ich dann als Trübstoff genommen habe, an Stelle von Mehl...
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privates Schnapsbrennen ist in D'land verboten, egal welche Größe das verwendete Gerät hat oder wer den Schnaps auch immer trinkt.
Die Anwesenheit verholzte Bestandteile sind immer problematisch, dadurch kann der Methanolgehalt erhöht werden.
Whisky erhält seinen typischen Geschmack durch die Lagerung in Fässern nach der Gärung
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Ich dachte immer Whiyk(e)y erhält seinen Geschmack (auch) durch Naturprodukte wie Torf, etc. Allerdings bin ich kein Whisk(e)ytrinker, ich halte mich lieber an Rum, Cognac und Wodka (wenns was hartes sein soll).
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Das stimmt natürlich für einige Sorten. Da er aber keinen Torf in seinen Ballon gekippt hat bin ich darüber hinweg gegangen
Und natürlich sollte es präziser lauten:
Whisky erhält seinen typischen Geschmack durch die Lagerung in Fässern nach der Destillation
Und natürlich sollte es präziser lauten:
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Einspruch! Ich mache nix illegales, deshalb schreibe ich mal was ab, was jeder nachlesen kann der das entsprechende Büchlein hat:Fruchtweinkeller hat geschrieben: privates Schnapsbrennen ist in D'land verboten, egal welche Größe das verwendete Gerät hat oder wer den Schnaps auch immer trinkt.
§46, Abs1 BranntwMonG: (zusammengefasst alles verboten, wie du schreibst, ABER Ausnahme "ausgenommen von diesem Verbot und von der Registrierungspflicht sind Anlagen bis zu 0,5 Liter Kesselvolumen, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden. Für den Selbstbau oder Erwerb von Kleinstbrennanlagenmit mehr als 0,5L Kesselvolumen gilt §34: Für den Selbstbau oder den Erwerb von Kleinstbrennereien... gilt als innerhalb des Brennrechts hergestellt, wenn sie in einem Betriebsjahr zehn Hektoliter Weingeist nicht übersteigt."
(Rechtschreibfehler sind mein geistiges Eigentum)
Juristen, schlagt euch... ich habs schriftlich.
( Stand 2006, muss ich dazu sagen )
Unabhängig davon ob es nun erlaubt ist oder nicht, der Versuch war sowieso nix.seither ist das Din nur Deko
Du schreibst:
Whisky erhält seinen typischen Geschmack durch die Lagerung in Fässern nach der Gärung
Richtig, die Fässer werden ausgeflammt, mein Versuch war derart, angeglühte Holzspäne mit zu destillieren um den rauchigen Geschmack mit zu nehemen, da ich logischerweise kein Weinfass habe, und selbst wenn würde ich Jahrzehnte brauchen, um das auf diese Weise zu füllen
[Dieser Beitrag wurde am 14.04.2009 - 18:45 von SchmerlenAndy aktualisiert]
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Einspruch, Euer Ehren
Eine Anlage von höchstens 0,5 L muss zwar nicht angemeldet werden. Aber laut Brennereiordnung §145 gilt:
"Zur Untersuchung von Proben können Brennvorrichtungen ohne amtlichen Verschluß unter folgenden Bedingungen benutzt werden:
a)
Der Raumgehalt des Kochkolbens muß so bemessen sein, daß darin auf einmal höchstens ein halbes Liter der zu untersuchenden Flüssigkeit entgeistet werden kann. Im Fall des Bedürfnisses kann das Hauptzollamt Brennvorrichtungen zulassen, in denen auf einmal bis zu einem Liter Flüssigkeit entgeistet werden kann.
b)
Enthält das Abtriebserzeugnis Weingeist, so ist es zu vernichten oder der Flüssigkeit, der die Probe entnommen war, wieder zuzusetzen."
nachzulesen hier:
bundesrecht.juris.de/brenno_1998 … 00998.html
nur gucken, nicht trinken
Eine Anlage von höchstens 0,5 L muss zwar nicht angemeldet werden. Aber laut Brennereiordnung §145 gilt:
"Zur Untersuchung von Proben können Brennvorrichtungen ohne amtlichen Verschluß unter folgenden Bedingungen benutzt werden:
a)
Der Raumgehalt des Kochkolbens muß so bemessen sein, daß darin auf einmal höchstens ein halbes Liter der zu untersuchenden Flüssigkeit entgeistet werden kann. Im Fall des Bedürfnisses kann das Hauptzollamt Brennvorrichtungen zulassen, in denen auf einmal bis zu einem Liter Flüssigkeit entgeistet werden kann.
b)
Enthält das Abtriebserzeugnis Weingeist, so ist es zu vernichten oder der Flüssigkeit, der die Probe entnommen war, wieder zuzusetzen."
nachzulesen hier:
bundesrecht.juris.de/brenno_1998 … 00998.html
nur gucken, nicht trinken
90% of everything is crap... Except crap. 100% of crap is crap.
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Hmmm,
nagut, ich beharre zwar aus Trotz auf mein nicht so eindeutig vorhandenes Recht, mich selbst zu befuseln, aber wenn du meinst, dann vernichte ich den Alkohol - aber wie ist mir überlassen, oder
Ich muss mir mal ein neues Gesetzbuch kaufen, bevor es ärger gibt
Edit:
habe grade nachgeschlagen, der §229 Abs.1 und Abs.6, Nachzulesen hier:
bundesrecht.juris.de/brenno_1998/BJNR038400998.html
Wie gesagt nicht gaaanz eindeutig, aber zumindest beziehen sie viele Firmen auf diesen § und scheinen im Recht zu sein.
[Dieser Beitrag wurde am 24.04.2009 - 12:54 von SchmerlenAndy aktualisiert]
nagut, ich beharre zwar aus Trotz auf mein nicht so eindeutig vorhandenes Recht, mich selbst zu befuseln, aber wenn du meinst, dann vernichte ich den Alkohol - aber wie ist mir überlassen, oder
Ich muss mir mal ein neues Gesetzbuch kaufen, bevor es ärger gibt
Edit:
habe grade nachgeschlagen, der §229 Abs.1 und Abs.6, Nachzulesen hier:
bundesrecht.juris.de/brenno_1998/BJNR038400998.html
Wie gesagt nicht gaaanz eindeutig, aber zumindest beziehen sie viele Firmen auf diesen § und scheinen im Recht zu sein.
[Dieser Beitrag wurde am 24.04.2009 - 12:54 von SchmerlenAndy aktualisiert]