gekauften Met umfüllen

markthändler
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gekauften Met umfüllen

Beitrag von markthändler »

Hallo, ich möchte an meinem Marktstand Met aus großen Kanistern vor den Kunden in Flaschen abfüllen.
Welche Gesetze und Vorschriften muß ich beachten.?
Danke
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Fruchtweinkeller
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Hallo Markthändler, willkommen hier bei uns.

Leider muss ich dir sagen dass du hier keine Rechtsberatung bekommen wirst, dank des Rechtsberatungsgesetztes, auf dessen Einhaltung Anwälte ganz selbstlos achten.

Wende dich an deine lokalen Behörden, die werden dir sagen was du zu beachten hast.
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von 420 »

@markthändler

Was Du aber dennoch hier finden kannst, sind so einige Aspekte, die man beachten sollte.

VG
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markthändler
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von markthändler »

Entschuldigung, ich wollte keine Rechtsberatung, sondern nur Fragen ob irgend jemand Erfahrungen damit hat.
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Flowie91
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von Flowie91 »

Puh..also wenn du jetzt was zur gewerblichen Herstellung und dem Inverkehrbringen gefragt hättest, dann wäre ich dein Mann.
Aber umfüllen und das öffentlich bzw. an offenem Stand...da müsste ich auch nur spekulieren
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von Neugierer »

Hallo !
markthändler hat geschrieben:Hallo, ich möchte an meinem Marktstand Met aus großen Kanistern vor den Kunden in Flaschen abfüllen.
Welche Gesetze und Vorschriften muß ich beachten.?
Danke

Möchte auch mal spekulieren:
alles was beim offenen Getänkeausschank auch so gefordert ist, fester Boden, Waschbecken mit allem was dazugehört, inkl. Schankgebühr ....
... denn nichts anderes ist es ja (zumindest für mich).

Aber nur Mutgemaßt, ich würde auf meiner Gemeinde mal anfragen wie die das sehen,
sind meist recht freundlich*.


Gruß
neugierer ....
... besteche ja auch gelegendlich mit einem kleinen Glas Honig.
Gruß, Neugierer ...

Lecker Honig, lecker Wein .... so soll es sein !
markthändler
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von markthändler »

Vielen Dank für Eure Mühe.
Die Frage scheint ja nicht so einfach zu sein.
Ich habe eine feste Verkaufshütte auf einem Anhänger, aus der ich Käse verkaufe. Sie entspricht allen Vorschriften.
Also Hygiene usw. ist kein Problem.
Vielleicht ist es einfacher wenn ich auf dem Markt bereits abgegüllte Flaschen verkaufe.
Kann mir jemand zur Abfüllung ( zu Hause ) etwas sagen.?
Danke.
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Fruchtweinkeller
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Die interessante Frage wäre: Wie willst du Nachgärungen verhindern? Bei solchen Aktionen ist eine Kontamination mit Keimen ja fast vorprogrammiert.
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von markthändler »

Bei dem Met handelt es sich um ungeschwäfelten Met ohne chemische Zusätze, da sollte nichts nachgären.
So wurde es mir zumindest gesagt.
Stimmt das denn nicht.?
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von Flowie91 »

Also das letzte was Schwefel verursacht sind Nachgärungen im besten (oder schlechtesten Fall, denn dann hast du eindeutig zu viel Schwefel im Wein) stoppt schwefel die Nachgärung sogar. Wer hat dir denn den Stuss erzählt? Entschuldige, dass ich gerade so forsch wirke, aber ich kann nicht verstehen wie jemande der sich mit Weinherstellung beschäftigt solches Unswissen besitzen kann. Das ist wie gesagt nicht auf dich bezogen, sondern den, der dir das erzählt hat.
Viele Grüße aus dem grünen Herzen Schleswig Holsteins
Flo
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von Latemar »

markthändler hat geschrieben:Bei dem Met handelt es sich um ungeschwäfelten Met ohne chemische Zusätze, da sollte nichts nachgären.
So wurde es mir zumindest gesagt.
Stimmt das denn nicht.?
Hallo Markthändler,
ich werde mal versuchen, das "kleine Einmaleins" zu erklären.
Hefe (andere Bioorganismen mal nicht betrachtet) vergärt Zucker in Alkohol und es entsteht als "Nebenprodukt" Kohlensäure.
Wenn also die Umgebungsbedingungen passen, wird sie das tun.
Diese Bedingungen sind:
* Zucker vorhanden
* Alkoholtoleranzgrenze nicht erreicht (je nach Hefetyp 13-18%)
* Gärhemmende Stoffe sind nicht vorhanden
* Temperatur im "Wohlfühlbereich" der Hefe ca. >15°
Wenn also dein Met nicht mit chemischen Zusätzen gegen Nachgärungen geschützt ist, und obig genannten Bedingungen erfüllt sind, kannst du von einer Nachgärung (evtl in der Flasche :!: ) ausgehen.

Schwefel in den auch im Handel erhältlichen Weinen dient zum Schutz gegen Oxitation (Stichwort: Sherrygeschmack)
Schwefel wird nicht vergärt, sondern ist sogar gärhemmend.

Also nicht alles Glauben, was man dir so erzählt ;-)
Besser ist es, sich die Zeit zu nehmen und die Homepage hier mal zu Studieren. Wäre doch Schade um den Met und um die dann unzufriedenen Kunden :pfeif:

Trotzdem viel Erfolg
Latemar
Jedermann gibt zum ersten guten Wein, und wenn sie trunken geworden sind, alsdann den geringeren; Joh.2,10
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Fruchtweinkeller
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Re: gekauften Met umfüllen

Beitrag von Fruchtweinkeller »

Ein Met nach Weingesetz, ohne Zusätze = nicht geschwefelt: Da klopft auch die Oxidation laut an der Tür.
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