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Pauli
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Beitrag von Pauli »

hi leute,
bin soeben forumsmitglied geworden und hab auch gleich eine frage:

ich hab einen filter der fa. knopf aus wien (www. knopf.at, der filter um 39€ auf katalogseite 14)mit mittleren filtereinsätzen. glaubt ihr, das das ausreicht, um die hefe loszuwerden? ich möchte doch weine mit etwas restzucker und bis jetzt setzt die gärung (vor der filterung) trotz zugabe von 1g Pyrosulfit/10l beim nachzuckern immer wieder ein.

grüsse

Pauli
Birgit
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Beitrag von Birgit »

Hallo Pauli,

nein reicht nicht. Du brauchst Filterschichten mit der Bezeichnung EK um steril filtrieren zu können. Eine Nachgärung ohne Filtration kanst Du nur verhindern, wenn die Hefen aufgrund das Alkoholgehaltes im Wein absterben. Auf der Homepage und hier im Forum findest Du jede Menge Erklärungen zu dem Thema (siehe Kapitel Hefe, Zucker usw....) :shock:

Gruß Birgit
Aus dem Feuerquell des Weines, aus dem Zaubergrund des Bechers,
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Sorry, aber ich antworte nicht auf PMs, die inhaltlich ins Forum gehören!

Pauli
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Beitrag von Pauli »

hi,
danke für die rasche antwort!
das hab ich befürchtet. nur wird der alkoholgehalt am endpunkt um die 15-16% liegen, jetzt hab ich schon 13-14% lt. vinometer und das ist dann schon ein "odentlicher hammer"

pauli
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Wir nehmen den hohen Alkoholgehalt in Kauf und haben uns daran gewöhnt. Wenn man den Wein etwas süßer ausbaut und man den Alkoholgehalt deshalb nicht so wahrnimmt, hat man damit auch einen durchschlagenden Erfolg bei seinen Gästen :) Der hohe Alkoholgehalt ist mir immer noch lieber als Konservierungsmittel oder das Pasteurisieren des Weins.
Alternativ kann man mit Low-Alk-Hefen durchaus Alkoholgehalte von "nur" gut 10% erreichen, allerdings ist es hier etwas schwieriger, den Gärungsendpunkt genau zu treffen. Die kleinen Kerlchen wollen auf der einen Seite nicht mehr so recht gären, aber ganz aufhören möchten sie auch nicht. Um die Sterilfiltration kommt man bei Verwendung von diesen Hefen erst recht nicht herum.
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fibroin
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Beitrag von fibroin »

@Fruchtweinkeller

gut erklärt mit den kleinen Kerlchen, die wollen und doch nicht wollen. Das kann einem schon Mühe machen. Und die Gärung dauert und dauert.

Fibroin
Wenn du dich wohlfühlst, mache dir keine Sorgen. Das geht wieder vorbei.
Pauli
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Beitrag von Pauli »

hi,

bei ~15% Alkohol und einem Säuregehalt von 7-8, welchen Restzuckerhegalt (in Öchsle) strebt ihr da an?

Pauli
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Hallo Pauli,

also ich habe mal unsere Protokolle durchstöbert. Ich kann wirklich nur eine ganz groben Richtwert liefern. Mit der Nachzuckermehtode erreichen wir ja immer den Gärungsendpunkt. Zu diesem Zeitpunkt schmeckt der Wein zu trocken, aber in der Regel hat er noch ein wenig Restzucker. Vor der Filtration zuckern wir nach, bis uns der Geschmack zusagt. Ich schreibe zwar auf, wieviel wir dabei nehmen, aber ich kann ja nicht sagen, wieviel Restzucker aus der Gärung wir noch hatten. Ich schätze den Restzuckergehalt je nach Ansatz auf etwa 10 bis 40 g/l (gemeint ist alles zusammen, Restzucker aus Gärung plus Nachzuckerung vor der Filtration). Wir mögen lieber trockene Weine. Wenn der Ansatz mehr Säure enthält, braucht man trotzdem mehr Zucker. Bei einem Säuregehalt von etwa 9 g/l kann man schon eimal die doppelte Zuckermenge nachschütten, bis es harmonisch schmeckt, bei niedrigerem Säuregehalt braucht man oft weniger Zucker. Aber wie gesagt, das ist nur eine Schätzung.
Die Oechsle messen wir nie, die Messung ist eh daneben (aufgrund des Glycerins und des Alkohols). Ich kann also nicht beim besten Willen nicht sagen, was die Oechslewaage bei so einem Ansatz anzeigen würde.

Tschüss, Andreas

[Dieser Beitrag wurde am 30.08.2004 - 21:08 von Fruchtweinkeller aktualisiert]
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Zip
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Beitrag von Zip »

Info aus der Internet-Seite www.wein-plus.de
Glossar für "trocken":
In Deutschland und Österreich gebräuchliche Bezeichnung für einen durchgegorenen Wein mit einem geringen Gehalt an Restzucker. In beiden Ländern sind weingesetzlich maximal 4 g/l Restzucker zulässig. Allerdings darf der Gehalt auch bis maximal 9 g/l betragen, falls der Gehalt an Gesamt-Säure um nicht mehr als 2 g/l niedriger liegt als der Restzucker-Gehalt. Dies heißt, dass zum Beispiel bei 9 g/l Restsüße die Gesamt-Säure zumindest 7 g/l aufweisen muss (in Österreich gab es früher eine generelle Grenze von 4 g/l unabhängig der Gesamtsäure). Die zweite Regelung hat eine praktische Bedeutung, da bei höherem Säuregehalt die Süße weniger wahrgenommen wird. Beim Schaumwein (wo durch die Kohlensäure ein anderes Geschmacks-Empfinden gegeben ist) darf der Restzucker sogar zwisc...
halbtrocken:
In Deutschland und Österreich gebräuchliche Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein. In Österreich gilt dies für stille Weine mit mehr als 9 bis 12 g/l. In Deutschland sind bis 18 g/l zulässig, wenn die Gesamt-Säure höchstens 10 g/l niedriger als der Restzucker ist. Beim Schaumwein (anderes Geschmacks-Empfinden durch Kohlensäure), darf der Restzucker zwischen 33 g/l und 50 g/l liegen. Halbtrocken entspricht in den anderen EU-Ländern demi-sec, félszáraz, imixiros, medium dry, meio seco, polsuho, semiseco und semisecco. Siehe auch unter halbsüß, süß und trocken.

Soweit aus der nicht vollständigen, weil als nicht registriertem Teilnehmer nicht der volle Umfang zur Verfügung steht.

Aber die Seite ist auch so interessant. Betrifft natürlich nur "Rebenwein" , keine Fruchtweine.

Gruß Zip

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