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Meldepflicht

Verfasst: 02 März 2010 21:07
von matzl0505
Bis 100qm=1Ar ist gar nix genehmigungspflichtig. Da ist es wie du dem Schreiben entnehmen kannst nur meldepflichtig.

gruß
Marius

PS. Gilt für Bayern

Meldepflicht

Verfasst: 02 März 2010 23:14
von Dreizehn
Oberhenne, ich war an der Diskussion zu diesem Thema in dem anderen Forum beteiligt. Dort hat niemand belegen können, wo die angebliche Begrenzung auf 100 Reben rechtsverbindlich verankert ist. Was ist also bei der Diskussion herausgekommen, obwohl daran ein Moderator (ich unterstelle: Fachmann) beteiligt war? Nix.

Aus dieser Erfahrung heraus: Mach’ Dir keinen Kopp, wie man hier im Norden sagt.

Grüße, Dreizehn