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abrissapfel
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Beitrag von abrissapfel »

um die sache mal zu verkomplizieren:
ein 96h met ist also ein melomel? aber eigentlich nicht, im gaerstarter is ja zucker.
also is eigentlich alles, was mit gaerstarter zu tun hat, melomel, und wegen dem zucker im gaerstarter wieder was anderes ("alkoholhaltiges getraenk ohne branntweinzusatz"?)
und vor allem: ist 'melomel' eine 'verkehrbezeichnung'(klingt wie ausm kamasutra:lips :) ?
Birgit
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Beitrag von Birgit »

Nein, Melomel ist keine in Deutschland zugelassene Verkehrsbezeichnung. Da der 96h Met kein weinähnliches Geränk ist, fällt es eher in die Kategorie Federweißer und für diese gibt es wieder andere Vorschriften.

Gruß Birgit
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Eventuell würde der "Met in 96 h" als mit Honig gesüßter Apfelwein durchgehen.
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Birgit
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Beitrag von Birgit »

Mein Gedankengang ist. Der Met in 96h befindet sich ja noch in der Gärung, ist also teilvergoren.

Ok, die Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke enthalten unter II "Besondere Beurteilungsmerkmale" Absatz A.3 teilvergorenen Apfelwein. Dieser darf 2% - 4,5% vol. vorhandenen Alkohol haben. Ich finde aber nicht, ob teilvergorene Apfelweine mit Honig oder Zuckerarten gesüßt sein dürfen :?:

Wenn er allerdings fertig gegoren ist, dürfte es, wie der Andreas schreibt, ein Apfelwein mit Honig sein.

Gruß Birgit

[Dieser Beitrag wurde am 27.04.2006 - 08:32 von Birgit aktualisiert]
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Pompf
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Beitrag von Pompf »

Macht man sich aber die Bezeichnungsweise einiger staatlicher Stellen zu eigen, dann dürfte auf dem Etikett nicht "Honigwein" stehen, sondern:

Wein, Honig, alkoholhaltig, Vers.Nr. xxxxx-xxxx

Zudem müßte auf der Flasche stehen:
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Birgit
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Beitrag von Birgit »

Damit widersprichts Du aber den Leitsätzen für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke und diese sind im Moment gültig. Denn Wein darf keinen Honig enthalten.

Gruß Birgit
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abrissapfel
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Beitrag von abrissapfel »

Auf keinen fall! damit sagst du ja 'wein', und das is vollkommen falsch, da du ja keinen reinen traubensaft vergaerst!

woher kommt dann das wort 'melomel' und 'metheglin' und falls es 'etc' gibt, woher kommen die?
Birgit
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Beitrag von Birgit »

Die Begriffe haben wir aus dem anglikanischen Sprachraum übernommen, da es in der deutschen Sprache nichts Vergleichbares gibt.

Gruß Birgit
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Azrael1188
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Beitrag von Azrael1188 »

Ach Gott! Das is so arg bürokratisch, ich würde allein schon deswegen auf eine kommerzielle Herstellung verzichten. Gar nicht auszudenken was es da noch für Auflagen gibt...

(das mit dem ausdenken meine ich wörtlich, die Schreibtischtäter erfinden noch Vorschriften auf die ich nie kommen würde. Lehrt zumindest die bisherge Erfahrung mit Behörden.)
Enthaltsamkeit ist eine wunderbare Sache wenn sie in Maßen praktiziert wird.
Aus den USA

Pompf
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Beitrag von Pompf »

Daran haben nicht nur die Beamten Schuld.
Da in Deutschland jeder meint, seinen Nachbarn
wegen jedem Scheiß verklagen zu müssen, hat man auch für jeden Scheiß ein Gesetz gemacht, damit es eben nicht immer ein mehrjähriges Verfahren gibt.

Insofern sind die Bürger da größtenteils selbst schuld dran. Wie man sich bettet, so liegt man.

Ich denke mal, daß die Bestimmungen zum Wein aus schlechten Erfahrungen mit diversen schamlosen Panschern herrühren.
abrissapfel
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Beitrag von abrissapfel »

Nuja, also ich verklag meine nachbarn ja nich! Also 'wie man sich bettet, so liegt man' halt ich da fuer weit hergeholt.

Mein Gesetzvorschlag:
Aufs etikett muessen
-Hersteller
-Zutaten
-Prozent
-Menge
-und keine geschuetzen extravaganzen (Q.B.A. etc)

So, warum braucht man mehr? Diese ganzen Gesetze mit '6 bar druck aufer flasche' und den ganzen schrott kennt doch eh kein normaler kaeufer, also wird er da auch nich geschuetzt. Und wenn so ein schlingel :-x in 'zutaten' sein frostschutzmittel nich angeben will, wuerde er/sie/es auch bei der aktuellen form bescheissen.
Pompf
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Beitrag von Pompf »

Bei den Zutaten fängt's schon an.

Sollen auch Zutaten drauf, mit denen der Most/Wein behandelt wird, die aber wieder entfernt werden, oder hinterher nur noch in geringen Spuren im Wein sind?
Wenn ja, würde der Kunde den Wein dann noch kaufen?

Muß auch das Entfernen von Inhaltsstoffen angegeben werden? (Fällung von Weinsäure, Entzug von Wasser, etc.)

Wie ist es mit Inhaltsstoffen, die durch die Lagerung im Faß in den Wein kommen?

Sollte der Gehalt an Methanol und Fuseln angegeben werden, da einige Leute darauf empfindlich reagieren?

Usw.
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