Kennzeichnungspflicht
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Dann freuen sich alle aber die Bürokraties springen im Dreieck
[Dieser Beitrag wurde am 18.11.2005 - 21:19 von sigi aktualisiert]
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Schwäbisches Fünfgängemenü: Ein Zwiebelrostbraten und vier Viertele Trollinger
Der wo koin Wei mog und koin Gsang ond koine luschtige Weiber, der wird nie a Jäger, der bleibt emmer a Treiber
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Bin grad beim Surfen auf eine Seite gestoßen:
http://www.lgl.bayern.de/de/left/fachin ... raenke.htm
Daraus ein Zitat:
Kirschglühwein oder Glühkirschwein?
Alle untersuchten Fruchtweine nach Glühweinart verwendeten den Wortbestandteil „Glühwein“ in ihrer Verkehrsbezeichnung. Die Dienststellen der EU-Kommission vertreten dagegen unter Berufung auf die zum Weinrecht zählende EG-Verordnung 1601/91 die Auffassung, dass der Begriff „Glühwein“ ausschließlich für ein aus Rot- oder Weißwein hergestelltes Getränk zulässig ist. Somit wäre zum Beispiel nicht nur die Bezeichnung „Kirschglühwein“, sondern auch die Bezeichnung „Fruchtglühwein aus Kirschwein“ nicht konform mit der EG-Verordnung, obwohl die „Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke“ solche Wortverbindungen vorsehen.
Im Hinblick auf die bisherige Vollzugspraxis, die Leitsätze und den Gesichtspunkt, dass eine Irreführung des Verbrauchers in der Regel nicht gegeben sein wird, erschien es für das LGL vertretbar, bei den 39 untersuchten Erzeugnissen diejenigen Bezeichnungen unbeanstandet zu lassen, die nicht verordnungskonform waren, aber den Leitsätzen entsprachen. Rechtlich unumstritten wären für diese Produkte die Verkehrsbezeichnungen „Glühkirschwein“ oder „Glühfruchtwein aus Kirschwein“. Deshalb wurde den Herstellern empfohlen, zukünftig diese Kennzeichnungen zu verwenden.
Was bitte sind Glühkirschen? Leuchten die nachts? Oder werden sie heiß, wenn sie noch am Baum hängen? Ich finde die Bezeichnung absurd. Da werden Fruchtweine mit z.B. Kirschwein benannt, denn nur Wein ist für Traubenwein reserviert. Da Glühwein auch für Traubenwein reserviert ist, schreibt man natürlich Kirchglühwein. Und hier soll das auf einmal nicht erlaubt sein?
Gruß,
felix
http://www.lgl.bayern.de/de/left/fachin ... raenke.htm
Daraus ein Zitat:
Kirschglühwein oder Glühkirschwein?
Alle untersuchten Fruchtweine nach Glühweinart verwendeten den Wortbestandteil „Glühwein“ in ihrer Verkehrsbezeichnung. Die Dienststellen der EU-Kommission vertreten dagegen unter Berufung auf die zum Weinrecht zählende EG-Verordnung 1601/91 die Auffassung, dass der Begriff „Glühwein“ ausschließlich für ein aus Rot- oder Weißwein hergestelltes Getränk zulässig ist. Somit wäre zum Beispiel nicht nur die Bezeichnung „Kirschglühwein“, sondern auch die Bezeichnung „Fruchtglühwein aus Kirschwein“ nicht konform mit der EG-Verordnung, obwohl die „Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke“ solche Wortverbindungen vorsehen.
Im Hinblick auf die bisherige Vollzugspraxis, die Leitsätze und den Gesichtspunkt, dass eine Irreführung des Verbrauchers in der Regel nicht gegeben sein wird, erschien es für das LGL vertretbar, bei den 39 untersuchten Erzeugnissen diejenigen Bezeichnungen unbeanstandet zu lassen, die nicht verordnungskonform waren, aber den Leitsätzen entsprachen. Rechtlich unumstritten wären für diese Produkte die Verkehrsbezeichnungen „Glühkirschwein“ oder „Glühfruchtwein aus Kirschwein“. Deshalb wurde den Herstellern empfohlen, zukünftig diese Kennzeichnungen zu verwenden.
Was bitte sind Glühkirschen? Leuchten die nachts? Oder werden sie heiß, wenn sie noch am Baum hängen? Ich finde die Bezeichnung absurd. Da werden Fruchtweine mit z.B. Kirschwein benannt, denn nur Wein ist für Traubenwein reserviert. Da Glühwein auch für Traubenwein reserviert ist, schreibt man natürlich Kirchglühwein. Und hier soll das auf einmal nicht erlaubt sein?
Gruß,
felix
O Alkohol, o Alkohol,
dass Du mein Feind bist, weiß ich wohl!
Doch in der Bibel steht geschrieben,
auch Deine Feinde sollst Du lieben.
(gelesen auf einem Schild in einem Weinberg zwischen Laudenbach und Heppenheim an der Hessischen Bergstraße - Autor mir unbekannt)
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Da ich keine Weine verkaufen muß, übergehe ich solche Passagen mit einem Schmunzeln. Schlimmer ist das für die Leute, die davon leben, Glühwein zu verkaufen. Die werden sich über den Amtsschimmel lautstark auslassen.
Wenn du dich wohlfühlst, mache dir keine Sorgen. Das geht wieder vorbei.
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Ach was,
das nennt man " Heisse Kirsche " oder so und amüsiert sich über den Schimmel...
Gruss... Sigi
das nennt man " Heisse Kirsche " oder so und amüsiert sich über den Schimmel...
Gruss... Sigi
Schwäbisches Fünfgängemenü: Ein Zwiebelrostbraten und vier Viertele Trollinger
Der wo koin Wei mog und koin Gsang ond koine luschtige Weiber, der wird nie a Jäger, der bleibt emmer a Treiber
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[Dieser Beitrag wurde am 08.08.2008 - 15:22 von Tom aktualisiert]
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hmmmmm, hab scheints ne Bildungslücke....
Ist zwar etwas OT,
aber wenn ich wohl Mohrenköpfe kenne, so bin ich einem Mohrenkopfbrötchen doch noch nie begegnet...
Wird sowas zu Korea und Goissamass gegessen ?...
Gruss... Sigi
Ist zwar etwas OT,
aber wenn ich wohl Mohrenköpfe kenne, so bin ich einem Mohrenkopfbrötchen doch noch nie begegnet...
Wird sowas zu Korea und Goissamass gegessen ?...
Gruss... Sigi
Schwäbisches Fünfgängemenü: Ein Zwiebelrostbraten und vier Viertele Trollinger
Der wo koin Wei mog und koin Gsang ond koine luschtige Weiber, der wird nie a Jäger, der bleibt emmer a Treiber
Der wo koin Wei mog und koin Gsang ond koine luschtige Weiber, der wird nie a Jäger, der bleibt emmer a Treiber
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War vor ich glaube, etwa 30 Jahren bei Kindern äußerst hip, man neheme ein brötchen, schneide es auf,lege einen Mohrenkopf dazwische´n und drücke die beiden Hälften ieder fest aufeinander!
Wohl bekomms!
Wohl bekomms!
-Non nobis domine, non nobis, sed nomine tuo da gloriam-
-Carpe noctem-
-Nicht dem Leben mehr Jahre, aber den Jahren mehr Leben geben!-
-Carpe noctem-
-Nicht dem Leben mehr Jahre, aber den Jahren mehr Leben geben!-
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Demnächst sieht mein Metettiket nur noch so aus:
"
Hefekultur auf Honigbasis
Wasser, Honig, 15% Alkohol,Weinhefe, Hefenährsalz, Milchsäure, Zitronensäure, Tanin, Schwefel
Vorsicht ätzend! Nicht für Verkauf oder Verzehr geeignet!
Bei verschlucken sofort mit klarem Wasser nachspülen!
Vorsicht Dampf beeinträchtigt Verkehrstüchtigkeit.
KEINE HAFTUNG FÜR UNSACHGEMÄSEN GEBRAUCH!"
"
Hefekultur auf Honigbasis
Wasser, Honig, 15% Alkohol,Weinhefe, Hefenährsalz, Milchsäure, Zitronensäure, Tanin, Schwefel
Vorsicht ätzend! Nicht für Verkauf oder Verzehr geeignet!
Bei verschlucken sofort mit klarem Wasser nachspülen!
Vorsicht Dampf beeinträchtigt Verkehrstüchtigkeit.
KEINE HAFTUNG FÜR UNSACHGEMÄSEN GEBRAUCH!"
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Das ist gut!
Dann trinkt ihn dir auch keiner weg *zwinker*.
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[Dieser Beitrag wurde am 08.08.2008 - 15:22 von Tom aktualisiert]
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- 10 Liter Wein
- Beiträge: 45
- Registriert: 18 Oktober 2005 00:00
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Met anzusetzen ist sicher eine gute Idee, aber es gibt keine handelsrechtlich korrekte Bezeichnung für den Met, so wie wir ihn herstellen. Da wir Zutaten verwenden die nach entsprechenden Gesetzen dafür nicht zulässig sind. Für den privaten Gebrauch denke ich das man nach wie vor die Bezeichnung Met verwenden kann. Stört sich ja auch keiner wenn im Mamorkuchen kein Mamor drin ist. Nur Steinbeiser werden ihn verschmähen.
Enthaltsamkeit ist eine wunderbare Sache wenn sie in Maßen praktiziert wird.
Aus den USA
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[Dieser Beitrag wurde am 08.08.2008 - 15:23 von Tom aktualisiert]