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Schwefeln vor dem 1. Abstrich

Verfasst: 22 Juni 2023 12:51
von Alex_22
Servus Gemeinde,

ich möchte morgen bei meine Holunderblütenwein den 1. Abstrich vollziehen und die Selbstklärung einleiten. Macht es Sinn den Wein bereits 1. Tag vorher zu schwefeln um das Absinken der Hefen zu bewirken? Ich erhoffe mir dadurch einen geringen Bodensatz wenn er zu Selbstklärung verweilt! (dadurch geringere Gefahr für das Einfangen eines Hefeböcksers?)

Danke vorab liebes Forum!

Re: Schwefeln vor dem 1. Abstrich

Verfasst: 22 Juni 2023 14:53
von Markus_K
Hi Alex,

Zuerst die Frage wie du den Wein stabilisieren möchtest.
Arbeitest du mit der Nachzuckermethode bis zur Alkoholtoleranzgrenze oder möchtest du steril Filtern?

Warum möchtest du die Selbstklärung zwingend morgen einleiten?
Ist die Restsüße (und damit der Alkoholgehalt) schon über mehrere Tage (ca eine Woche) hinweg stabil und es beginnt sich ganz von selbst ein Bodensatz zu bilden? Dann kannst du schwefeln.

Wenn der Ansatz noch aktiv ist solltest du nicht schwefeln. Schwefel unterbindet keine Gärung.
Ließ dir doch mal in der Homepage das Kapitel Zucker und dort speziell die Nachzuckermethode durch.

Gruß
Markus

Re: Schwefeln vor dem 1. Abstrich

Verfasst: 22 Juni 2023 20:49
von Fruchtweinkeller
So isset, steht ja bei praktisch jedem der Rezepte auf der Homepage auch so: Schwefeln wenn die Gärung beendet ist, sprich wenn der Wein am gewünschten Alkoholgehalt ist ohne Restsüße oder an der Alkoholtoleranzgrenze mit optional Restsüße. Dann Hefe absetzten lassen und abziehen.

Re: Schwefeln vor dem 1. Abstrich

Verfasst: 23 Juni 2023 08:16
von Alex_22
Naja, es steht aber auch im Forum das der Wein nach 1er Woche von der Maische muss. Die ist mittlerweile verstrichen. Damit würde ich ihn gleich in einen Glasballon schmeißen - als Vorklärung. Der Wein gärt kaum noch und restzucker ist auch kaum noch Vorhanden. Stabilisieren wollte ich mittels sterilfiltern. Die Vorklärung soll ein paar grobe Filterplatten ersparen...

Sind meine Gedanken Fehlerhaft?

Re: Schwefeln vor dem 1. Abstrich

Verfasst: 23 Juni 2023 19:33
von Fruchtweinkeller
Wir müssen da mal Begrifflichkeiten klären. "1. Abstrich" (sic) heißt für mich Abstich von der Hefe, nicht Abpressen der Blüten. Wenn du die Blüten abpresst kannst du nach Belieben entweder ausgären lassen oder nachsüßen. So oder so: Erst schwefeln wenn Zucker wech.